Mehrere Medien löschen das Dopingvideo: Presserat eingeschaltet
Alles begann am Donnerstag um 19.34 Uhr mit einer Twitter-Meldung: „Doping-Skandal: Exklusives Video zeigt Hauke mit Nadel im Arm“, schrieb die Internet-Plattform vol.at. Mittlerweile gibt es zu dem Video strafrechtliche Ermittlungen sowie ein Verfahren vor dem Presserat.
Zahlreiche andere Medien stürzten sich ebenfalls auf den wenige Sekunden langen Film, der den Steirer in höchster Not bei der polizeilichen Amtshandlung zeigt. Sogar der ORF-Sport zeigte Ausschnitte von der entwürdigenden Szene.
Das große Löschen
Nach und nach entfernten viele Medien den Film von ihren Internetseiten wieder, selbst die Kronenzeitung verzichtete „nach einer internen Diskussion“ darauf, ebenso die deutsche Bild-Zeitung. Freitag Mittag folgte die Gratiszeitung Heute, nur das Boulevardblatt Österreich blieb vorerst dabei, alles herzuzeigen.
Der KURIER hatte wie viele andere Medien darauf verzichtet, das Video zu veröffentlichen – aus medien-ethischen Gründen genauso wie aus rechtlichen. Medienanwalt Michael Borsky verweist auf einen erst kürzlich vor Gericht entschiedenen Fall, dabei wurde der Judoka Peter Seisenbacher bei seiner Verhaftung in der Ukraine in Unterhosen mit angelegten Handschellen fotografiert. Mehrere Medien mussten wegen dieser Bloßstellung Entschädigungen in hoher vierstelliger Höhe bezahlen.
„Das ist eine sehr ausgelieferte, verletzbare Situation und man stellt jemanden in besonderer Weise bloß“, erklärt Jurist Borsky.
Beim ORF hieß es dazu am Freitag: „Die Entscheidung das Video einmalig zu zeigen war eine sehr kurzfristige, letztlich gab die Aktualität, das öffentliche Interesse und Brisanz des Themas den Ausschlag. Zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereich des Athleten wurde das Video jedoch bereits aus der ORF-TVthek entfernt.“
Auch der Presserat eröffnete am Freitag ein Verfahren, teilte Geschäftsführer Alexander Warzilek dem KURIER mit. Er nannte Gründe, die für und gegen eine Veröffentlichung sprechen: „Es gibt durch die Veröffentlichung eine Prangerwirkung, die einer Zusatzstrafe entspricht. Andererseits geht es darum, aufmerksam zu machen, da die Sportler eine Vorbildwirkung haben.“
Medienethiker Michael Litschka meint, dass für eine Veröffentlichung die Einwilligung des Langläufers Hauke notwendig gewesen wäre. „Das öffentliche Interesse überwiegt nicht bei Doping. Allerdings gibt es auch eine gewisse Folgeethik, so erzeugt man Druck bei anderen. Dieses Argument ist aber zu schwach, um alles andere aufzuwiegen.“
Das Bundeskriminalamt hat jedenfalls rasch reagiert und bereits am Donnerstagabend jenen Polizisten ausgeforscht, der das Video bei der Festnahme angefertigt hat. Gegen ihn wird nun straf- und dienstrechtlich ermittelt, außerdem wurde er von der Amtshandlung abgezogen.