Politik/Inland

Zu hohe Wahlkampfkosten: SPÖ will deutlich höhere Strafen

Die SPÖ will deutlich höhere Strafen für Parteien, die sich nicht an das gesetzliche Limit für Wahlkampfkosten halten - und hat auch bereits einen Gesetzesentwurf dafür parat.

Maximal sieben Millionen Euro darf jede Partei pro Wahlkampf ausgeben, ernst genommen wird diese Grenze von manchen jedoch offensichtlich nicht. Drei Parteien, nämlich ÖVP, FPÖ und auch die SPÖ selbst, haben für den Nationalratswahlkampf 2017 mehr Geld ausgegeben als gesetzlich erlaubt.

Die SPÖ hat die 7-Millionen-Euro-Grenze dabei um knapp 400.000 Euro überschritten, die FPÖ um gleich 3,7 Millionen Euro und die ÖVP hat mit 13 Millionen Euro fast doppelt so viel in den Wahlkampf gepumpt als das Gesetz hergibt. Diese Zahlen hat der Rechnungshof Anfang der Woche veröffentlicht.

Strafen bis zu 200 Prozent

"Insbesondere die massive Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze von € 7 Millionen durch die ÖVP um € 6 Millionen und die FPÖ um € 3,7 Millionen haben deutlich gezeigt, dass vorgesehenen Geldbußen nicht abschreckend genug wirken", begründet die SPÖ ihren Antrag (der dem KURIER vorliegt) und fordert eine deutliche Anhebung der Strafen.

     

     

    Momentan belaufen sich die Pönalen bei Mehrausgaben von bis zu 25 Prozent auf maximal zehn Prozent des überschreitenden Betrages, darüber auf maximal 20 Prozent. Geht es nach den Roten, soll das Strafsystem künftig dreistufig funktionieren:

    • Für Überschreitungen bis zu zehn Prozent wird eine Strafe von 15 Prozent des Mehrbetrags fällig,
    • für Überschreitungen zwischen zehn und 25 Prozent eine Strafe von 25 Prozent des Mehrbetrags und
    • für Überschreitungen über 25 Prozent eine Strafe von 200 Prozent des Mehrbetrags.

    Durch die höheren Strafen könne "davon ausgegangen werden, dass in Zukunft politische Parteien diese Grenzen ernst nehmen, da sie sonst mit massiven Geldbußen zu rechnen haben", schreibt die SPÖ in dem Antrag.

    Die Strafen sollen zusätzlich "für Einrichtungen die sich um die Demokratieerziehung bemühen" zweckgewidmet werden. Dadurch werde sichergestellt, "dass diese Gelder der Allgemeinheit zu Gute kommen und die demokratischen Strukturen in Österreich stärken", heißt es in dem Entwurf.

    SPÖ will weitere Verschärfungen

    Einbringen will die SPÖ die Novellierung des Parteiengesetzes in der nächsten Nationalratssitzung. Im Zuge der Vorberatungen im Verfassungsausschuss sollen dann auch gleich weitere, ebenfalls in dem Antrag angeführte, Maßnahmen eingebracht werden:

    • keine Verwendung von Geldmitteln für Wahlzwecke in der letzten Woche vor Wahlen,
    • die Veröffentlichung eines Vorabberichtes über die Verwendung von Geldmitteln für die Wahl sowie
    • die Einführung von Straftatbeständen bei qualifizierter Überschreitung der Wahlkampfkostenbeschränkung und bei bewusster Täuschung der Öffentlichkeit über die Höhe der Wahlkampfkosten.

    In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen nach dem Willen der SPÖ bereits mit 1. März 2019, damit sie bereits bei der Europawahl im Mai zur Anwendung kommen können.

    Realistisch ist die Umsetzung freilich nicht: FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat bereits deponiert, er halte die Wahlkampfkostenbegrenzung an sich für "unvernünftig" und de facto angekündigt, die FPÖ werde sich auch bei künftigen Wahlen nicht an das Gesetz halten: "Ich zahle auch in Zukunft, wenn wir eine Überschreitung haben, natürlich die Strafe, sagte Strache.