Was laut Justiz bei Schmid-Befragung Thema sein soll und was nicht
Von Elisabeth Hofer
Am 3. November ist es soweit. Thomas Schmid, Ex-Generalsekretär im Finanzministerium, wird als Auskunftsperson im ÖVP-Untersuchungsausschuss befragt.
Wie der KURIER berichtet hat, soll aufgrund der laufenden Ermittlungen mit den Fraktionen ein Konsens darüber getroffen werden, was bei Schmids lang erwarteter Befragung überhaupt Thema sein soll.
Wie aus einem Schreiben aus dem Justizministerium an den Vorsitzenden des U-Ausschusses, Wolfgang Sobotka, hervorgeht (liegt dem KURIER vor), soll der Themenbereich eingeschränkt sein.
Es wurde ein sogenanntes Konsultationsverfahren über den Themenbereich geschaffen. "Damit soll im Wege einer Vereinbarung eine ausreichende Rücksichtnahme bei der Beweisaufnahme und der Befragung von Auskunftspersonen durch den Untersuchungsausschuss auf die Tätigkeit der Streitverfolgungsbehörden sichergestellt werden", heißt es seitens der Justiz.
Geht es nach der Justiz respektive der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), so "ist eine Befragung in Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten ohne Gefährdung der laufenden Ermittlungen daher derzeit grundsätzlich ausschließlich zu folgenden Fakten möglich".
"Inserate in der Tageszeitung 'Österreich'" / 'Beinschab-Tool', Faktum 'Siegfried Wolf', Ermittlungen wegen § 288 StGB betreffend Sebastian Kurz und Mag. Bernhard Bonelli und die den inkriminierten Aussagen zugrundeliegenden Sachverhalte, Ermittlungen gegen René Benko, Faktum 'Mag. Gernot Blümel/Italien', Faktum 'Silberstein/Groiss'".
Geschwärzte Akten
Diese Themenliste ergibt sich aus "den dem Untersuchungsausschuss übermittelten Vernehmungsprotokollen, soweit diese nicht der beschränkten Akteneinsicht unterliegen (und folglich zu schwärzen waren) und nicht das Faktum CASAG betreffen."
Eine Befragung von Schmid zu darüber hinausgehenden strafrechtlich relevanten Sachverhalten (zu denen er also noch nicht von der WKStA befragt worden ist) würde eine Gefährdung der Ermittlungen darstellen, so die Befürchtung.
Die ÖVP hat sich bereits entschieden, diesen Themenplan nicht einhalten zu wollen. Sie will darüber hinaus etwa zur Causa Sobokta fragen. Schmid hatte den Nationalratspräsidenten ja bei seiner Aussage vor der WKStA belastet. Generell halten die Türkisen es für nicht mit der Verfahrensordnung vereinbart, eine Positivlite (also eine Liste mit Themen, zu denen gefragt werden darf) vorzugeben. Wenn dann so müsste im Rahmen der Konsultation geklärt werden, welche Themen ausgeklammert werden müssen. Das wiederum würde aber zu einem Dilemma führen, weil die Justiz auf diesem Weg ja bekanntgeben würde, wo noch Ermittlungen laufen.