Politik/Inland

Schmid im U-Ausschuss: WKStA will vorher den Rahmen abstecken

Thomas Schmid, Ex-ÖBAG-Chef und ehemaliger Generalsekretär im Finanzministerium, hat nicht nur 15 Tage lang vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ausgesagt, sondern will nun auch dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen. Seine Befragung ist für den 3. November anberaumt. 

Wie der KURIER berichtete, will Schmid den Kronzeugenstatus erlangen und nun den Fraktionen des Parlaments seine Sicht auf die Geschehnisse darlegen. Bis dato war Schmid den Einladungen nicht gefolgt, es hat eine Diskussion darüber gegeben, ob man ihn vorführen lassen kann. 

Schmid hat in den 454 Seiten umfassenden Protokollen auch über Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka ausgesagt. Und darüber, dass Sobotka wegen Steuerprüfungen bei ihm, Schmid, interveniert habe. Der Erste Nationalratspräsident verwehrt sich gegen die Vorwürfe.

Auch der Kritik, dass er weiter im Amt bleibt und somit auch Vorsitzender des U-Ausschusses ist, kann Sobotka nichts abgewinnen. 

Wie dem KURIER am Dienstag bestätigt worden ist, wird es nicht zu einer Begegnung zwischen Schmid als Auskunftsperson und Sobotka als U-Ausschuss-Vorsitzendem kommen. Denn Doris Bures wird am 3. November den Vorsitz im U-Ausschuss übernehmen.

Treffen kommende Woche

Schmids Vernehmungen durch die WKStA sind allerdings noch nicht ganz abgeschlossen, wurde dem Parlament in einem Schreiben mitgeteilt. Deshalb haben die Ermittler, berichtete Die Presse am Dienstag online, um Konsultation gebeten, damit ihre Ermittlungen durch die Befragung im U-Ausschuss nicht behindert werden.

Bei einem Treffen (vermutlich) Ende nächster Woche sollen Vertreter der WKStA und der im U-Ausschuss vertretenen Parteien einen Rahmen abstecken.

Keine Bedenken hätte die WKStA laut dem der Presse vorliegenden Schreiben an das Parlament gegen Schmids Befragung zu "Inserate in 'Österreich', Beinschab Tool, Wolf, §288 Stgb (Anm. Falschaussage) betreffend Kurz, Benko, Blümel/Italien und Silberstein/Groiss". Dazu sei bereits eine der Akteneinsicht unterliegende Aussage des Beschuldigten erfolgt. Aber "eine Befragung über den Inhalt der ungeschwärzten Protokollteile hinausgehenden Sachverhalten ließe hingegen eine Gefährdung der von der WKStA geführten Ermittlungen befürchten".