Politik/Inland

Trotz VfGH-Urteil: ÖVP bleibt bei Ja zum Rauchverbot

Obwohl der Verfassungsgerichtshof die Raucherlaubnis in der Gastronomie als rechtens bestätigt hat, ist das Rauchverbot trotzdem fix. Ein entsprechender Antrag wird Anfang Juli im Nationalrat beschlossen - mit den Stimmen der ÖVP. Für die FPÖ ein Zeichen mangelnder Verlässlichkeit des ehemaligen Koalitionspartners

Für FPÖ-Chef Norbert Hofer wird die Abstimmung über das generelle Rauchverbot in der Gastronomie "zur Nagelprobe für die ÖVP": "Ob man zu den im Koalitionsübereinkommen gefassten Beschlüssen steht oder nicht, ist eine Frage der Verlässlichkeit. Die FPÖ hat von Anfang an klar festgestellt, dass sie an den damaligen Regierungsbeschlüssen festhält. Die ÖVP muss für sich selbst entscheiden, ob sie das genauso sieht oder eben nicht.“

Tut sie nicht. Zumindest nicht in der Frage des Rauchverbots, obwohl man grundsätzlich an Beschlüssen aus der türkis-blauen Ära festhalten will. Man werde „natürlich“ beim Ja zum Rauchverbot bleiben, sagte eine Sprecherin des ÖVP-Klubs zum KURIER. Die ÖVP wird dem Antrag von SPÖ, Neos und Liste Jetzt zustimmen – wobei noch nicht sämtliche Details des Gesetzes geklärt sind.

"Politisch alles ausverhandelt"

„Uns war wichtig, dass es eine Übergangsfrist bis 1. November gibt“, sagt die Sprecherin weiter. Dies sei mit den Gesundheitssprechern der anderen Parteien akkordiert worden. Möglicherweise gebe es noch Gespräche mit der Wirtschaft, aber auf politischer Ebene sei "alles ausverhandelt".

Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer hatte unlängst eine Entschädigung für Gastronomen gefordert, sollte ein generelles Rauchverbot kommen. Für Norbert Hofer ein Zeichen, dass die ÖVP in der Frage gespalten ist: "Offensichtlich gibt es hier unterschiedliche Meinungen innerhalb der ÖVP und man kann gespannt sein, wie die Abgeordneten im Parlament schlussendlich abstimmen werden."

Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass die ÖVP von ihrem Ja zum Rauchverbot – zu dem sie sich erst nach dem Ende der türkis-blauen Koalition durchgerungen hat – abgeht. Damit wird das Gesetz im Nationalratsplenum von 2. bis 4. Juli beschlossen. Eine Woche später folgt dann der Bundesrat.

Neuauflage des rot-schwarzen Verbots?

Schon 2015 hatte die damalige rot-schwarze Koalition ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen. Dieses umfasste auch Wasserpfeifen und E-Zigaretten. Betroffen waren alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden (z.B. auch Versammlungen in Pfarrsälen oder Feuerwehrfeste), nicht ortsfeste Einrichtungen wie Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z.B. Internate). Ausgenommen waren Schanigärten. Diese Regelung könnte nun eine Neuauflage erleben.