Spionagefall: Grüne fordern Einberufung des russischen Botschafters
Von Michael Hammerl
Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott wurde vergangene Woche festgenommen. Der Verdacht: Ott soll Russland hochsensible Informationen von Mitarbeitern des Innenministeriums übergeben haben. Neben möglichen strafrechtlichen Folgen soll der Fall nun auch politisch aufgearbeitet werden.
Für den 9. April hat Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) deshalb auf Antrag der Grünen den Nationalen Sicherheitsrat einberufen. In diesem Gremium sind die Regierung, die Parlamentsparteien und Landeshauptleute vertreten. Er soll nun klären, ob eine Gefährdungslage für Österreich vorliegt.
"Eine der größten Spionageaffären"
Es gehe darum, einen „der größten Spionageaffären“ der Zweiten Republik thematisch nach oben zu hieven und über konkrete Maßnahmen zu sprechen, sagt Grünen-Wehrsprecher David Stögmüller zum KURIER. „Entsprechend müsste das Außenministerium auch den russischen Botschafter einberufen“, fordert Stögmüller. Das ist bisher nicht geschehen.
ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker erwartet sich vom Sicherheitsrat „ein Lagebild über die Spionagetätigkeit Russlands in Österreich, vor allem gegen Österreich.“ Dabei sollten Verbindungen zu Parteien oder Politikern besonders berücksichtigt werden, betont Stocker – ohne die FPÖ direkt zu erwähnen.
Hanger wünscht sich zusätzliche Befragungstage
Zudem will die ÖVP den Fall im „U-Ausschuss zum rot-blauen Machtmissbrauch“ thematisieren und etwa den ehemaligen FPÖ-Mandatar Hansjörg Jenewein als Zeugen laden. Jenewein wird vorgeworfen, Mitarbeiter des 2021 aufgelösten Geheimdienstes BVT zum Geheimnisverrat angestiftet zu haben. Zudem soll er während des BVT-U-Ausschusses intensiven Kontakt zu Ott gepflegt haben.
Prinzipiell sind für den U-Ausschuss sechs Befragungstage vorgesehen. Die ÖVP hätte einen Reservetag, an dem Jenewein und andere geladen werden könnte. Darüber hinaus versucht sie, in Mehrheit mit den Grünen, zusätzliche Befragungstage zu finden. Dazu fänden Gespräche statt, so ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger zum KURIER.
Der Abschlussbericht für den U-Ausschuss muss rund drei Monate vor der Nationalratswahl – also Anfang Juli – vorgelegt werden. Damit genügend Zeit bleibt, um den Bericht fertigzustellen, endet die Beweisaufnahme am 23. Mai.