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Spindelegger im Hypo-U-Ausschuss: "Gab keinen optimalen Weg"

Ex-Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) ist am Freitag im Hypo-Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages befragt worden. Die Befragung drehte sich vor allem um eine im Jahr 2014 ins Auge gefasste Hypo-Lösung, bei der Kärnten 500 Millionen Euro hätte zahlen sollen. Schlussendlich zahlte Kärnten 1,2 Mrd. Euro.

Die FPÖ hatte den Untersuchungsausschuss beantragt, sie wirft vor allem der SPÖ vor, schlecht verhandelt zu haben: Das Land habe bei der Zahlung seines Beitrages von 1,2 Milliarden Euro zur Lösung der Hypo-Causa im Jahr 2016 auf eine Besserungsklausel verzichtet. Danach war die Verwertung der Heta-Assets viel besser gelaufen als erwartet, weshalb die FPÖ fordert, Kärnten müsse Geld aus seinem geleisteten Beitrag zurückbekommen.

"Schnelle Regelung"

"Es gab keinen optimalen Weg, es hat nur einen Weg gegeben, der die Republik möglichst wenig belastet", fasste Spindelegger im Lauf der Befragung die Situation zusammen. Die Auffassungen, wie man mit der Hypo umgehen solle, seien "diametral unterschiedlich" gewesen, als er im Dezember 2013 das Amt des Finanzministers übernommen hatte. Großes Problem seien "natürlich diese unglaublichen Haftungen" gewesen. Man habe schnell eine Regelung finden müssen, weil sonst eine Insolvenz für die Bank gedroht habe, die nicht nur Kärnten treffe, sondern auch die Republik vor eine völlig neue Situation stellen würde.

Nach vielen Diskussionen habe er im März 2014 ein "Brückenmodell" vorgestellt, um eine Insolvenz inklusive der schlagend werdenden Haftungen zu vermeiden, führte Spindelegger weiter aus. Was Kärnten angeht, habe es gegolten, rasch zu einer Lösung zu kommen - man habe aber auch klargestellt, dass man Kärnten nicht in die Situation kommen lasse, dass die Haftungen schlagend würden.

FPÖ-Fraktionsführer Christoph Staudacher wollte wissen, ob während seiner Zeit als Finanzminister der Druck auf Kärnten zugenommen habe, einen Beitrag zu leisten? "Für mich war klar, dass durch die Kostenbelastung für die Republik auch für Kärnten ein namhafter Betrag nötig sein müsse", erklärte Spindelegger. Er sprach hierbei den "Zukunftsfonds" an, der 500 Millionen Euro aus dem Hypo-Verkauf enthielt. Eine Insolvenz der Bank wäre mit großen Unsicherheiten verbunden gewesen, "weil das für Kärnten und die Republik eine große Belastung gewesen wäre, vor allem was die Haftungen angeht." Die Haftungen für Kärnten wären dann schlagend geworden: "Da war klar, das wird Kärnten nicht stemmen könnten." Es habe sogar Diskussionen um Kindergarten-Grundstücke gegeben, die dann in die Verwertung fallen sollen: "Spekulationen dieser Art wollten wir gar nicht zulassen."

"Nur 500 Millionen"

Staudacher verwies auf ein Angebot des Bundes, bei dem Kärnten "nur" 500 Mio. Euro zahlen hätte müssen. Er habe ein Gespräch darüber geführt, aber keine Erinnerungen daran, antwortete Spindelegger. Das sei für ihn aber "der Beitrag Kärntens für die Lösung" der Hypo-Causa gewesen. Die folgende Diskussion entspann sich daraus, welche Folgen diese Zahlung gehabt hätte - vonseiten der SPÖ hatte es immer geheißen, dass Kärnten in dieser Variante die Haftungen behalten hätte.

Es war nicht ausdrücklich gesagt worden, dass damit Kärnten "seine Haftungen los" sei, meinte Spindelegger - man habe Kärnten aber "nicht im Regen stehen lassen" wollen. SPÖ-Abgeordneter Günter Leikam sprach die drohende Insolvenz des Landes an und die Folgen, die das gehabt hätte: "Rechtlich waren keine Grundlagen dafür da. Politisch wäre das für die Republik ein katastrophales Signal gewesen, wenn man ein Land den Gläubigern zum Fraß vorwerfen würde." Die Heta-Abwicklung habe schließlich "kein schlechtes Ergebnis gebracht", was aber zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorhersehbar gewesen sei.

Leikam zitierte aus einer Anfragebeantwortung durch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zu den 500 Mio. Euro: "In Gesprächen mit dem Finanzministerium über die Beteiligung Kärntens an den Kosten konnte keine einvernehmliche Lösung hergestellt werden, nachdem die Landeshaftungen aufrecht geblieben wäre. Es hätte sich also um keinen Generalvergleich gehandelt." Ob diese Einschätzung richtig sei? "Der jetzige Bundesminister hat Zugang zu allen Akten, den habe ich nicht", antwortete Spindelegger darauf. Und auf die Frage, ob Risiken beim Land geblieben wären, meinte Spindelegger: "Das Brückenmodell hätte vorgesehen, dass wir die Gläubiger befriedigen, aber nicht die nachrangigen Gläubiger. Natürlich blieb ein Risiko, wenn ich eine Klage führe gegen das Land Kärnten, dass ich dann trotzdem recht bekomme." Schließlich sei so etwas aber nicht zustande gekommen.