Politik/Inland

So funktioniert der 150 Euro Energiegutschein

Um die Bevölkerung bei den steigenden Energiekosten zu entlasten, lässt die Bundesregierung ab sofort Energiegutscheine im Wert von 150 Euro an jeden österreichischen Haushalt schicken. Wöchentlich sollen bis Ende Mai eine Million Gutscheine an insgesamt vier Millionen Haushalte verschickt sein.

Doch wie funktioniert der Gutschein, wer darf ihn einlösen und wie lange ist dieser gültig? Der KURIER hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst: 

Wie komme ich zum Gutschein?

Der 150 Euro-Energiegutscheine kommt mit der Post. Der einzelne Haushalt muss dafür nichts eigens beantragen. Die Gutscheine werden ab sofort bis Ende Mai verschickt.

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Wie löse ich den Gutschein ein?

Um den Gutschein einzulösen, müssen entweder am Gutschein selbst oder online Angaben zur eigenen Person und zum persönlichen Stromanbieter/-lieferanten gemacht werden. Das ausgefüllte Formular kann anschließend postalisch mit dem beigelegten Kuvert zurückgeschickt werden.

Oder aber, der QR-Code auf dem zugesandten Gutschein wird eingescannt und die Angaben werden elektronisch gemacht. Alle Informationen dazu finden Sie hier. Darüber hinaus steht die Energiekostenausgleich-Hotline unter 050 233 798 für Auskünfte zur Verfügung.

Bekomme ich Geld oder der Stromanbieter?

Sobald die Informationen eingelangt sind,  wird die Einreichung überprüft und der Gutschein an den jeweiligen Stromlieferanten übermittelt. Wurde der Gutschein richtig ausgefüllt und rechtzeitig retourniert, werden die 150 Euro automatisch vom Stromlieferanten bei der Jahres- beziehungsweise Schlussabrechnung ab Juni 2022 berücksichtigt. Der einzelne Haushalt bekommt kein Geld überwiesen.

Verliert der Gutschein seine Gültigkeit?

Ja, der Antrag auf den Energiekostengutschein muss bis spätestens 31. Oktober 2022 zurückgeschickt werden. Eine Rücksendung nach der Frist wird nicht mehr berücksichtigt und die 150 Euro können folglich nicht in Anspruch genommen werden. 

Darf jeder den Gutschein einlösen?

Nein, ausgeschlossen sind Personen, deren Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze überschreitet.

Die Höchstgrenze für Einpersonenhaushalte beträgt 55.000 Euro/Jahr. Das entspricht laut Aussendung der Regierung "bei Nichtselbstständigen (z.B. Arbeiter, Angestellte) einem Monatsbruttobezug von ca. 5.670 Euro brutto. Die Grenze bezieht sich nur auf die Einkünfte der Person mit Hauptwohnsitz."

Die Höchstgrenze für Mehrpersonenhaushalten beträgt 110.000 Euro/Jahr. Das entspricht laut Aussendung der Regierung "bei Nichtselbstständigen
einem gemeinsamen Monatsbruttobezug von ca. 11.340 Euro brutto. Die Grenze bezieht sich auf alle Einkünfte der über 18-jährigen Person mit
Hauptwohnsitz." Ob die Einkommensgrenze überschritten ist, kann anhand des Einkommensteuerbescheids aus dem Jahr 2020 oder 2019 überprüft werden. Ein zu Unrecht bezogener Gutschein muss zurückgezahlt werden.

Kann ich den Gutschein weitergeben oder für den Nebenwohnsitz verwenden?

Nein. Der Gutschein gilt nur für die den Hauptwohnsitz und kann nicht weitergegeben werden. Er ist an die aufgedruckte Adresse gebunden. 

Muss der Gutschein versteuert werden?

Nein, der Gutschein ist steuerbefreit und wird auch nicht als Sozialhilfe angerechnet.

Ich habe noch keinen Gutschein erhalten, kann ich ihn erneut anfordern?

Die Gutscheine werden bis Ende Mai 2022 an die Haushalte verschickt. Sollten Sie bis dahin keinen Gutschein erhalten haben, können Sie hier mit Hilfe Ihrer Postleitzahl überprüfen, ob die Gutscheine für Ihr Gebiet bereits verschickt wurden. Wer keinen Gutschein erhalten hat, obwohl die Gutscheine in der Region bereits verschickt wurden, kann einen neuen Gutschein auf der Webseite oder telefonisch unter 050 233 798 bei der Energiekostenausgleich-Hotline anfordern.