Politik/Inland

Sicherheitslücke bei Securitys: Terroristen-Register und Qualitätsstandards fehlen

Wer sind eigentlich die Leute in den auffälligen Westen und mit dem strengen Blick, die auf Großveranstaltungen für Sicherheit und Ordnung sorgen? Und wer garantiert, dass sie - die zu allen Bereichen uneingeschränkten Zugang haben, ganz nah an Tausende Besucher herankommen, Taschen kontrollieren, Fluchtwege freihalten und im Notfall einschreiten - nicht selbst zum Risiko werden? 

Die Antwort ist kompliziert. Und eher unerfreulich. 

Streit im Sicherheitsrat

Das Thema rückt nach dem vereitelten Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert in Wien wieder in den Fokus: Ein mutmaßlicher Komplize des Terror-Verdächtigen Beran A. war im Facility-Bereich tätig (der KURIER berichtete). Dass er deshalb den Veranstaltungsort, das Ernst-Happel-Stadion, in- und auswendig kannte, war mit ein Grund, warum die Konzerte letztlich vom Veranstalter abgesagt wurden. Später wurde bekannt, dass angeblich acht amtsbekannte Männer im Security-Bereich vorgesehen gewesen wären. 

Diese Erkenntnisse waren am Dienstagabend im Nationalen Sicherheitsrat im Parlament Thema. SPÖ und Grüne brachten entsprechende Anträge ein: So forderten die Grünen den ÖVP-Innenminister auf, eine gesetzliche Regelung für "strenge Kontrollen, eine Registrierungspflicht und eine zertifizierte Mitarbeiter-Ausbildung für Sicherheitsfirmen" zu schaffen. Eine solche Regelung wäre sogar im Regierungsprogramm vereinbart gewesen, erinnert der kleine Koalitionspartner den großen. 

Die FPÖ und die Neos sind mitgegangen, die ÖVP nicht. Umgekehrt stand die ÖVP mit ihrem Antrag auf eine Überwachungssoftware für Messenger-Dienste allein da. 

Was offenbar niemand mehr auf dem Radar hat: Bereits im Rahmen des Anti-Terror-Pakets 2021 war die Rede von einem "Terroristen-Register",  um Gefährder aus bestimmten Berufsgruppen auszuschließen. Umgesetzt worden ist dieser Plan bis heute nicht.

Und: Führende Bewachungsunternehmen sowie die Gewerkschaft fordern schon seit Langem einheitliche Standards. Ebenfalls erfolglos. 

"Anhaltspunkte für gefährliche Angriffe"

Zunächst aber zur aktuellen Gesetzeslage: 

Laut Gewerbeordnung sind Bewachungsunternehmen verpflichtet, der jeweiligen Landespolizeidirektion zwei Wochen vor Verwendung ein Verzeichnis aller Personen vorzulegen. Was genau bei der sogenannten "Zuverlässigkeitsüberprüfung" (ZÜP) überprüft wird, ist unklar. Jedenfalls muss ein Mitarbeiter einen einwandfreien Leumund vorweisen. 

Konkreter sind die Vorgaben im Luftfahrtgesetz - hier ist bei Mitarbeitern auf Flughäfen zusätzlich eine "umfassende Umfeldüberprüfung" vorgesehen. Zuständig ist das Infrastrukturministerium, durchgeführt wird sie von der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). 

Die DSN macht auch "Sicherheitsüberprüfungen", die im Sicherheitspolizeigesetz  (§§ 55 ff.) geregelt sind. Anhand personenbezogener Daten wird die Vertrauenswürdigkeit eines Menschen abgeklärt und Aufschluss darüber gegeben, "ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er gefährliche Angriffe begehen werde", wie es im Gesetz heißt. 

Solche Überprüfungen haben "auf begründetes Ersuchen" von Unternehmen zu erfolgen. Ein Muss ist das nicht. 

Terroristen-Register noch nicht umgesetzt

2021 lautete der Plan im Rahmen des Anti-Terror-Pakets, dass analog zum Luftfahrtgesetz in der Gewerbeordnung die Grundlage für ein Register geschaffen wird, in dem "sämtliche für die Eignung und Zuverlässigkeit relevanten Daten der Mitarbeiter enthalten sind", wird auf KURIER-Anfrage im Innenministerium erklärt. Dies sei derzeit in der Gewerbeordnung noch nicht in Kraft getreten. 

Securitys fordern auch Standards

Das Problem mit den Zuverlässigkeitsüberprüfungen ist unterdessen, dass sie mitunter lange dauern. Brancheninsider berichten von teilweise sechs Wochen und mehr. Gerade dann, wenn kurzfristig mehr Personal gebraucht wird als ursprünglich gedacht, wird das zum Problem. "Der Mitarbeiter wird schon angestellt und eingeschult. Es kommt vor, dass die Veranstaltung längst vorbei, wenn das Ergebnis der ZÜP hereinkommt", heißt es da zum KURIER. 

Seriöse Unternehmen pochen schon seit Jahren auf gewisse Standards für ihre Branche - auch, um besser gegen Konkurrenz und Lohndumping aufgestellt zu sein. 

"Gefahr darf nicht ignoriert werden"

Nach den aktuellen Vorfällen meldete sich die Gewerkschaft vida zu Wort. Gernot Kopp, Vorsitzender des zuständigen vida-Fachbereichs, erklärte, dass neben "klaren Eintrittsvoraussetzungen" auch eine Registrierungspflicht und regelmäßige Kontrollen unter Beschäftigten notwendig seien, um die Qualität der angebotenen Dienstleistung sicherzustellen. 

Die derzeitige Situation beschreibt er so: "Die Beschäftigten werden häufig im Schnellverfahren rekrutiert, erhalten eine oberflächliche Schulung und werden dann eingesetzt." 

Die aufgedeckten Anschlagspläne würden verdeutlichen, so der Fachbereichsvorsitzender, "dass dieses Problem besonders bei großen Menschenansammlungen, wo die Gefahr von Terrorattacken besteht, nicht ignoriert werden darf".