Rot-blaues Pensionszuckerl bringt im Schnitt 3.200 Euro im Jahr
Von Michael Bachner
Drei Jahre früher und das ganz ohne finanzielle Einbußen in Pension: Diese Tür in die Frühpension haben SPÖ und FPÖ in der Nacht auf Freitag im Parlament weit aufgemacht – völlig überraschend. Die nahende Nationalratswahl macht’s möglich.
Worum geht es?
Nach dem jetzt gefassten Beschluss können Männer ab dem 1. Jänner 2020 wieder abschlagsfrei mit 62 statt mit 65 Jahren in Pension gehen. Voraussetzung sind 45 Beitragsjahre.
Der Entfall der Abschläge – immerhin 12,6 Prozent für die drei Jahre – bedeutet bares Geld.
Die Arbeiterkammer hat das berechnet: Bei den Langzeitversicherten liegen die Pensionen nach 45 Arbeitsjahren im Durchschnitt bei rund 2.553 Euro brutto (1.956 Euro netto). Die Streichung der Abschläge bringt eine monatliche Erhöhung der Bruttopension um 368 Euro (214 Euro netto). Das bedeutet im Jahr eine saftige Erhöhung um 5.152 Euro brutto beziehungsweise 3.226 Euro netto (inklusive Sonderzahlungen).
Nur Männer profitieren
Bis zum Jahr 2024 sind von dieser Regelung ausschließlich Männer betroffen. Denn: Frauen können bis dahin ab dem 60. Lebensjahr ohnehin in die normale Alterspension gehen. Und dort gibt es keine Abschläge.
Frauen profitieren von der neuen Regelung jedoch auch – ab dem Jahr 2028. Ab dann können auch Frauen mit 62 abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Pension gehen, obwohl ihr gesetzliches Pensionsantrittsalter dann schon höher wäre (nämlich 62,5 Jahre). Es wird ja ab 2024 in Halbjahresschritten an das Antrittsalter der Männer angeglichen.
Auf die 45 Beitragsjahre kommen Frauen in Zukunft auch leichter als heute: Ebenfalls ab kommendem Jahr werden fünf statt drei Jahre der Kindererziehung für die Pension angerechnet.
Schnell handeln müssten nun jene Männer, die mit 1. Oktober, 1. November oder 1. Dezember 2019 in Pension gehen wollten. Ihnen rät die Arbeiterkammer bei der Pensionsversicherungsanstalt um einen Aufschub anzusuchen, damit auch sie ab 2020 in den Genuss der neuen, wesentlich günstigeren Regelung kommen können. Und sollten nur wenige Monate auf die 45 Arbeitsjahre fehlen, sei zu überlegen, den Pensionsantritt bis zum Erreichen der 540 Beitragsmonate aufzuschieben.
Betroffen von der Regelung sind übrigens alle vorzeitigen Pensionsformen, sofern 45 Arbeitsjahre vorliegen. Das sind – wie beschrieben – die Langzeitversichertenpension (vulgo „Hacklerregelung“) ab dem 62. Lebensjahr, die Schwerarbeitspension ab dem 60. Lebensjahr und in wenigen Fällen auch die Invaliditätspension.
Abschläge sind weg
Bei der Schwerarbeitspension wurden mit dem rot-blauen Beschluss Abschläge von bis zu neun Prozent abgeschafft, bei der Invaliditätspension gehören Abschläge von 13,8 Prozent der Vergangenheit an.
Stolz ist die Gewerkschaft, die das alles initiiert hat, auch auf einen zusätzlichen Punkt: Die Abschläge von bis zu 13,8 Prozent beim Sonderruhegeld – nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz – wurden ebenfalls abgeschafft.