Razzia: Hat Thomas Schmid für Siegfried Wolf interveniert?
Von Ida Metzger
Wenn die Causa nicht so ernst wäre, könnte man fast schon sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier. Wieder einmal gab es Razzien. Wieder einmal ist Thomas Schmid, der Ex-Generalsekretär im Finanzministerium, eine zentrale Figur. Wie der Falter berichtet, haben die Korruptionsjäger am Montag eine Sicherstellung im Finanzamt Baden durchgeführt. Involviert in die Causa ist auch der neue MAN-Investor Siegfried Wolf.
Auge zugedrückt?
Was ist der konkrete Vorwurf der WKStA? Es steht der Verdacht im Raum, dass Schmid für Wolf bei einer Steuerschuld ein Auge zugedrückt hat. Den Anfang nimmt die Causa im Jahr 2019. Damals gehen die internen Prüfer des Finanzministeriums die Steuernachlässe durch. Dabei sticht ihnen der Name Wolf sowie die Summe von 629.941 Euro ins Auge.
Steuerschulden kann der Staat nachlassen, wenn ein Unternehmen in der Insolvenz schlittert und das Finanzamt als Gläubiger zurücktritt. Aber dass ausgerechnet ein finanzstarker Investor wie Wolf einen Steuernachlass benötigt, erscheint den Prüfern ungewöhnlich.
Der Falter schreibt, dass Akteneinsichten nahelegen, dass Schmid im Finanzministerium eine Steuernachsicht durchgedrückt haben könnte. Bewiesen ist das nicht, und es gilt die Unschuldsvermutung. Gegenüber dem KURIER meint Wolf in einer Stellungnahme, dass der Sachverhalt nicht korrekt dargestellt ist.
Wolf ist ein Freund von Sebastian Kurz – er hätte den Investor gerne als ÖBAG-Aufsichtsratschef gesehen. Schmid favorisierte damals allerdings Günther Helm und dieser bekam den Posten auch.
"Sachliche Unbilligkeit"
Das Finanzamt Wiener Neustadt forderte im Jahr 2016 von Wolf entgangene Steuern von gut sieben Millionen Euro und die Strafzinsen in Höhe von 686.736,44 Euro zurück. Daraufhin hätten sich Wolfs Steuerberater ans Finanzministerium gewandt und auf „sachliche Unbilligkeit“ gepocht. Aber auch die Fachaufsicht im Finanzministerium kam zum Ergebnis: Die volle Summe sei zu zahlen. Am 26. April 2018 stellen Wolfs Steuerberater jedenfalls einen Antrag auf Nachsicht beim Finanzamt. Wenige Wochen später habe das zuständige Finanzamt in Wiener Neustadt dem Antrag dann tatsächlich zugestimmt. Wolf bestätigt, dass er Rechtsmittel beim Bundesfinanzgericht eingelegt habe. Dieses Verfahren ist noch offen.
Einvernehmen
Ein Jahr später haben die Prüfer mit Verweis auf Paragraf 299 der Bundesabgabenordnung die gesamte Summe wieder fällig gestellt. Auf die Nachfrage der Revisoren im Jahr 2019, antworteten die zuständigen Mitarbeiter des Finanzamts Wiener Neustadt, die ihre Unterschrift unter die Steuerstundung gesetzt haben, schriftlich: „Das Einvernehmen mit dem Herrn Generalsekretär wurde hergestellt.“ Thomas Schmid sei „über die Besprechungen zwischen dem Finanzamt und dem Abgabepflichtigen (Wolf, Anm.) beziehungsweise der steuerlichen Vertretung informiert“ gewesen. Weiters steht dort: „Die Entscheidung ad teilweiser Stattgabe“ sei von diesem – also Schmid – „mitgetragen worden“.
"Unrichtige rechtliche Beurteilung"
Mit der Fachsektion des Finanzministeriums hatten sich die Beamten im Finanzamt in Wiener Neustadt nicht mehr beraten, so der "Falter". Das könnte angesichts der Summe zumindest den Gepflogenheiten der Finanzverwaltung widersprechen. Der Bescheid gründe sich auf eine "unrichtige rechtliche Beurteilung und hätte bei korrekter Vorgangsweise keine Zustimmung unsererseits gefunden", schreibt ein hoher Fachbeamter nachträglich laut Zeitung.
Bescheid wieder aufgehoben
Ein Jahr später haben die Prüfer mit Verweis auf Paragraf 299 der Bundesabgabenordnung die gesamte Summe fällig gestellt. Dieser Paragraf erlaubt es, den "Bescheid der Abgabenbehörde aufzuheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist". Darauf hatte die Fachaufsicht schon zuvor verwiesen.
Das Einvernehmen mit Schmid
Auf die Nachfrage der Revisoren, antworteten die zuständigen Mitarbeiter, die ihre Unterschrift unter die Steuerstundung gesetzt haben, schriftlich: "Das Einvernehmen mit dem Herrn Generalsekretär wurde hergestellt", schreiben sie im Juni 2019. Thomas Schmid sei "über die Besprechungen zwischen dem Finanzamt und dem Abgabepflichtigen (Wolf, Anm.) bzw. der steuerlichen Vertretung informiert" gewesen. Und dann auch noch: "die Entscheidung ad teilweiser Stattgabe" sei von diesem - also Schmid - "mitgetragen worden".
Schmid wollte die Angelegenheit laut Falter nicht kommentieren. Das Geld ist laut der Zeitung immer noch nicht beim Finanzamt eingelangt. Wolf habe gegen den Spruch Beschwerde vor dem Bundesfinanzgericht eingebracht.