Muslime bringen Kopftuchverbot vor das Höchstgericht
Von Bernhard Ichner
Bevor die neue türkis-grüne Bundesregierung ein Kopftuchverbot für muslimische Mädchen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in die Wege leiten kann, versucht die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) die vorangegangene Regelung zu Fall zu bringen: Am Montag brachte man beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Beschwerde gegen das Kopftuchverbot in der Volksschule ein. Im März dürfte sie behandelt werden.
Zugrunde liegen dem Gang vors Höchstgericht zwei Fälle aus Wien. Zwei von bundesweit insgesamt acht Fällen seit Beginn des Schuljahres, in denen Mädchen mit Hijab zum Unterricht erschienen. In allen Fällen lenkten die Eltern nach Gesprächen mit den Schulleitungen allerdings ein. (Die beiden Familien, die nun zum VfGH gehen, wollen anonym beiben.)
In Anbetracht der geringen Anzahl tatsächlicher Verstöße gegen das Kopftuchverbot in der Volksschule stellt sich IGGÖ-Präsident Ümit Vural die Frage, ob es hier nicht doch darum ging, „eine unbedeutende Thematik zu emotionalisieren und für populistische Wahlversprechen zu missbrauchen“.
Diskriminierung
Wie berichtet, zielt das Kopftuchverbot, das im Mai des Vorjahres mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Liste Jetzt im Nationalrat als einfaches Gesetz beschlossen wurde, darauf ab, „ein klares Symbol gegen die Unterdrückung von Frauen und Mädchen“ zu setzen. Das Verbot sei „ein entscheidender Schritt zur besseren Integration und zur Verminderung von Diskriminierungen. Wir sorgen damit dafür, dass die Integrationschancen von jungen Mädchen steigen“, argumentierte der Ex-ÖVP-Generalsekretär und nunmehrige Innenminister Karl Nehammer.
Für Vural ist das nicht schlüssig. „Wenn man muslimische Mädchen und Frauen stärken möchte, sollte man ihnen als ersten, wichtigen Schritt Wertschätzung entgegenbringen“, sagt er.
Das Tragen eines Kopftuchs sei „weltweit gelebte und übliche Glaubenspraxis muslimischer Frauen“. Wobei die IGGÖ „jegliche abwertende Haltung gegenüber Frauen, die sich aus persönlicher Überzeugung gegen das Kopftuch entscheiden, ohne Einschränkung“ ablehne. Und auch „das verfrühte Tragen des Kopftuchs bei Kindern“ oder darauf abzielender elterlicher Zwang würden „auf keinen Fall gutgeheißen“, betont der IGGÖ-Präsident.
Was die Erfolgsaussichten der Verfassungsklage betrifft, gehen die Meinungen der Experten übrigens auseinander. Während Verfassungsjurist Theo Öhlinger das Kopftuch-Verbot in Volksschulen für verfassungskonform hält, bezeichnete es Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk als verfassungsrechtlich „in hohem Maße anfechtbar“.