Politik/Inland

Ministerrat fixiert Fahrplan für Grünen Pass

Österreich will 42 Millionen Impfdosen für die Jahre  2022 und 2023 beschaffen. Funktionieren soll das über den gemeinsamen europäischen Beschaffungsprozess, teilte Bundeskanzler Kurz am Mittwoch vor dem Ministerrat mit.

Alle Inhalte anzeigen

Mit dem möglichen zusätzlichen EU-Kontingent für 2022/2023 würde das österreichische Impfstoffportfolio auf in Summe 72,5 Millionen Dosen anwachsen, sofern alle Vertragsoptionen abgerufen und jeweils auch in vollem Ausmaß ausgeschöpft würden. Von den 42 Millionen Dosen entfallen 35 Millionen auf BioNTech/Pfizer, drei Millionen auf Moderna und vier Millionen auf Johnson & Johnson.

Warum ist das nötig? "Einerseits ist noch nicht bekannt, wie lange der Impfschutz nach Grundimmunisierung letztendlich anhält. Andererseits ist derzeit auch unklar, ob und in welchem Ausmaß zukünftig weitere Impfungen auf Grund neuer Varianten von SARS-CoV-2 notwendig sein werden, um weiter und dauerhaft einen optimalen Impfschutz zu bieten", heißt es im Ministerratsvortrag.

Dafür nimmt Österreich 800 Millionen Euro in die Hand - mit der Option auf Aufstockung. Der gesamte Kostenrahmen für die bisher gekauften und bestellten 72,5 Mio. Dosen beträgt damit 1,2 Mrd. Euro.

Auch dem genauen Fahrplan für den Grünen Pass wird sich der Ministerrat heute widmen. Ab 19. Mai gelten Tests oder der Status "genesen" oder "geimpft" als Eintrittskarte für Gastronomie, Hotels, Veranstaltungen etc. Im Einzelfall könnten auch Antigentests zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte für Gäste als Eintrittstest anerkannt werden, diese sind jedoch lediglich für die Dauer des einzelnen Aufenthalts gültig. 

Auf europäischer Ebene haben sich die Mitgliedsstaaten darauf geeinigt, Reisen innerhalb der Union durch sogenannte Digital Green Certificates zu erleichtern. In Österreich werden diese Zertifikate unter dem Namen Grüner Pass eingeführt. Bis zum Sommer soll der Grüne Pass europaweit gelten, davor gibt es eigene Regeln in Österreich. Die entsprechende Rechtsgrundlage kann aber frühestens mit 4. Juni in Kraft treten. Bis dahin werden als Nachweise - wie bereits in der Vergangenheit - behördlich anerkannte negative Testergebnisse, ein Absonderungsbescheid sowie die Bestätigung des Impfstatus mittels Papier-Impfpass oder Ausdruck aus dem e-Impfpass akzeptiert.

Die Teilnahme am Grünen Pass wird freiwillig erfolgen. Neben dem Angebot einer Bestätigung mittels QR-Code wird die Vorlage eines Papiernachweises in Kombination mit einem amtlichen Ausweis innerhalb Österreichs weiterhin möglich sein.

Alle Zertifikate des Grünen Passes sollen über Gemeinde- und Bezirksämter sowie Bezirksverwaltungsbehörden kostenlos zur analogen Verwendung auf Papier ausgedruckt werden - weitere Möglichkeiten, etwa die Übermittlung von Impfzertifikaten durch Apotheken bzw. Hausärzte werden in enger Abstimmung mit den Bundesländern, Gemeinden und Städten, sowie der Sozialversicherung und der Ärzte- und Apothekerkammer geprüft. Digital können die Zertifikate über gesundheit.gv.at abgerufen werden. Um die Zertifikate digital abrufen zu können, ist voraussichtlich eine Handy-Signatur (Bürgerkarte gemäß E-Government-Gesetz) notwendig.

Zusätzliche Möglichkeiten zur Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs zum Grünen Pass werden laufend geprüft. So ist geplant, dass das Zertifikat (QR-Code) auch über die E-Impfpass-App abgerufen werden kann. Die Prüfung der Zertifikate kann durch Ablesen der aufgedruckten Informationen oder mittels digitaler Prüfung des QR-Codes erfolgen. Dies kann beim Eintritt etwa über die GreenCheck App, die eigens zu diesem Zweck von der Sozialversicherung entwickelt wird, erfolgen. Eine eigene "Grüner Pass" App kann voraussichtlich auch von Nutzern zum sicheren Abrufen der Zertifikate verwendet werden, in dem mit der App die Kartennummer auf der Rückseite der e-card gelesen wird.