Politik/Inland

Mehr Verfahren: Einem Drittel droht Asylentzug wegen Straffälligkeit

Die Zahl der Verfahren zur Aberkennung von Asyl ist heuer in den ersten acht Monaten bereits fast so hoch wie im gesamten Vorjahr. Steigt die Zahl der Verfahren, so ist davon auszugehen, dass letztlich auch die Zahl der tatsächlichen Aberkennungen und in weiterer Folge Abschiebungen steigt. Konkrete Daten gibt es derzeit aber nur für die Zahl der Verfahren.

So wurden heuer bis August 5.547 Verfahren eingeleitet und damit fast so viele wie im gesamten Jahr davor (2018: 5.991). Spannend ist dabei, dass seit heuer die Gründe für die Aberkennungsverfahren statistisch erfasst werden. Das Ergebnis: Ein Drittel der Fälle betrifft Straffälligkeit, 18 Prozent Reisebewegungen.

Unter Reisebewegungen versteht man Zweierlei: der Asylberechtigte ist in seinen Herkunftsstaat gereist oder hat einen Reisepass seines Heimatlandes beantragt.

Die größte Gruppe bei den Betroffenen sind Afghanen, dahinter kommen Menschen aus der Russischen Föderation (meist Tschetschenen) und Syrer. Am Beispiel der Afghanen: Von den insgesamt 5.547 eingeleiteten Fällen von Jänner bis August 2019 waren 1.536 Afghanen, 489 davon wegen Straffälligkeit und 281 wegen einer Reisebewegung.

Zum Vergleich: Bei den Syrern sind 896 mit einem Aberkennungsverfahren konfrontiert, 505 wegen Straffälligkeit, 210 wegen einer Reisebewegung. Bei den 439 Irakern waren es 139 wegen Straffälligkeit und 137 wegen einer Reisebewegung.