Politik/Inland

Krisensicherheitsgesetz: Regierung präsentiert erste Details

Wie gut ist Österreich im Falle eines Blackouts vorbereitet? Welche Sicherheitspläne hat die Republik? Die Bundesregierung - Verteidigungsministerin Klaudia Tanner, Innenminister Gerhard Karner und Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch - präsentierten die Eckpunkte zum lang erwarteten Krisensicherheitsgesetz.

Die Zustimmung der Opposition ist noch ausständig.

"Gut Ding braucht Weile", sagt Karner zu Beginn der gemeinsamen Pressekonferenz. Das Krisenmanagement der Republik muss vollkommen neu aufgestellt werden, so der Innenminister weiter. Das Gesetz gebe einen Koordinationsrahmen vor, "das Ineinandergreifen in Krisenfällen".

Es werde ein "Bundeslagezentrum" eingerichtet, in dem auch die Krisenleitung für den Notfall sein werde. Zudem soll es ein Monitoring der Sicherheit, Gesundheit und Energie geben. Kostenpunkt: 50 Millionen Euro. Bau-Dauer: 2 Jahre.

Genau definiert sein soll im Gesetz nicht nur, was ein Krisenfall ist. Zudem sieht der Gesetzesentwurf einen Regierungskoordinator und einen Stellvertreter vor. Der Stellvertreter werde insbesondere für die Kommunikation mit Nachrichtendiensten betraut werden. Nach der sechswöchigen Begutachtung werde es zur Ausschreibung dieser Positionen kommen.

Die Kritik, Hilfsorganisationen seien nicht eingebunden worden, will Karner auf Nachfrage nicht gelten lassen. Zudem verweist er erneut auf die sechswöchige Begutachtungsdauer. Erstmals in der Zweiten Republik werde es auch, so Karner, einen Plan für die Koordination zur Bewältigung von Krisen geben.

Die Gesetzeswerdung habe auch ob des Ukraine-Krieges so lange gedauert, sagt Karner auf Nachfrage.

Heer bekommt "originäre Aufgabe"

Die Anforderungen an die staatlichen Akteure werden mehr, schließt Tanner an den Innenminister in ihren Statement an. Es gehe um eine "schnellere und effizientere" Reaktion auf Krisen. "Ich bin der Meinung, dass es sich um einen Meilenstein handelt, der heute gelegt wird." Das Bundesheer werde eine "originäre Aufgabe" bekommen. Es gehe um die Autarkie und Resilienz des Bundesheeres - bewerkstelligt nicht zuletzt durch die Steigerung des Heeresbudgets.

Die "multiplen Krisenlagen haben soziale Auswirkungen", sagt Gesundheits- und Sozialminister Rauch. "Die Menschen müssen darauf vertrauen, dass Bund, Länder, Gemeinden und Hilfsorganisationen gut zusammenarbeiten." Durch Corona sei man bereits geschult, auf außerordentliche Krisen adäquat reagieren zu können.

Wesentlich ist, das betont Rauch, die "Rechtssicherheit". Die Lagerhaltung für Schutzausrüstung oder Medikamente sei klar definiert. Es werde ein Bundeskrisenlager geben, das die Verteilung definiert und sicherstellt. Rettungs- und Blaulichtorganisationen wie NGOs (Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz u.a.) seien ebenfalls in die Organisation und Planung eingebunden.

"Der finale Entwurf zum Krisensicherheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt für eine gesamtstaatliche Koordination. Wir werden die sechswöchige Begutachtungsdauer nutzen, um zu überprüfen, ob die wichtigen Punkte, die ein gutes Krisenmanagement ausmachen, darin enthalten sind. Sollte etwas fehlen, werden wir Verbesserungsvorschläge machen“, sagt Peter Kaiser, stellvertretender Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes, zur Präsentation des Krisensicherheitsgesetzes.