Kommission steht: Diese Experten beraten jetzt über die Impfpflicht
Aufgrund der weitreichenden Öffnungsschritte ab 5. März scheint es fraglich, ob die Impfpflicht tatsächlich wie geplant ab 15. März als Kontrolldelikt sanktioniert wird. Ob das nötig ist, darüber soll nun eine Kommission Bericht erstatten, die am Donnerstag vom Bundeskanzleramt (BKA) eingerichtet wurde. Sie besteht aus vier Personen.
Die juristische Flanke decken Medizenrechtler Karl Stöger, der auch Mitglied der Covid-Krisenkoordination Gecko ist, und Christiane Wendehorst von der Bioethik-Kommission ab. Die Epidemiologin Eva Schernhammer und Infektiologe Herwig Kollaritsch - ebenfalls beide Gecko-Mitglieder - vertreten den Bereich "Medizin". Gecko soll die vier Experten bei ihrer Arbeit unterstützen.
Laut BKA soll die Kommission einen Bericht zu folgenden Punkten erarbeiten:
- Zu den wesentlichen wissenschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Schutzimpfung und der Medikamente gegen Covid-19.
- Zur Entwicklung der Durchimpfungsrate.
- Zur Eignung der Impfpflicht, eine Überlastung der medizinischen Versorgung zu verhindern und neue Virusvarianten zu bekämpfen.
Zeit bis 8. März
Die Kommission nimmt mit 18. Februar ihre Arbeit auf, der Bericht soll bis spätestens 8. März vorliegen. Auf der Basis des Berichtes werde man weitere Entscheidungen treffen, so Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP): "Wir haben das Impfpflichtgesetz aus gutem Grund so gebaut, dass wir auf Entwicklungen auch entsprechend flexibel reagieren können."
Auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) betonte die Flexibilität des Gesetzes: "Es freut mich daher, dass die darin verankerte Kommission nun durch den Bundeskanzler bestellt werden konnte und jetzt ihre Arbeit aufnehmen kann. Sie wird garantieren, dass weitere Vorgehen bei der Impfpflicht von einer umfassenden wissenschaftlichen Basis getragen wird."