Klimabonus fließt erst in zweiter Jahreshälfte 2022
Der regionale Klimabonus zur Abfederung des CO2-Preis wird erst in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausgeschüttet. Die Bepreisung von CO2 startet ohnehin erst ab Juli 2022, der Klimabonus wird aber für das ganze Jahr bezahlt werden.
"Anspruch auf den regionalen Klimabonus haben natürliche Personen, die im Kalenderjahr, für das der regionale Klimabonus ausbezahlt wird, an zumindest 183 Tagen im Inland mit Hauptwohnsitz gemäß Meldegesetz gemeldet waren", heißt es in dem Gesetzesentwurf, den Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne), diese Woche vorgelegt hat.
Wer innerhalb des Jahres den Wohnsitz wechselt, für den gilt jener Hauptwohnsitz, an welchem die Person die überwiegenden Kalendertage mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Bei Kindern ist der Klimabonus daran gekoppelt, dass mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wird. Das Gesetz soll mit 1. März 2022 in Kraft treten. Für Details, auch für die Kategorisierung der Hauptwohnsitze, sind Verordnungen vorgesehen. Diese dürfen, so steht es im Gesetzesentwurf, frühestens mit 1. Juli 2022 zur Anwendung kommen.
Klimabonus als Teil der Steuerreform
Der Klimabonus ist Teil der türkis-grünen Steuerreform, mit der ab 1. Juli 2022 ein CO2-Preis in Österreich eingeführt wird. Die Besteuerung von Kohlendioxid-Emissionen gilt der Wissenschaft zufolge als wichtiger Baustein, um fossile Energieträger durch erneuerbare zu ersetzen und so die Erderhitzung zu stoppen. Viele Fachleute halten den Einstiegspreis von 30 Euro pro Tonne CO2 allerdings für zu niedrig, um einen Lenkungseffekt zu erzielen.
Die Einnahmen aus der CO2-Steuer sollen kumuliert bis 2025 rund fünf Mrd. Euro betragen, wobei sie 2022 nur rund eine halbe Mrd. ausmachen werden. Der CO2-Preis fließt - je nach Öffi-Erschließung - als regionaler Klimabonus an die Bevölkerung zurück. Dafür gibt es vier Stufen: In Wien sind es 100 Euro, in allen anderen Gemeinden bekommt man 133, 167 oder 200 Euro pro Jahr und Person. Für Kinder gibt es die Hälfte.
Ausbezahlt wird der Bonus vom Klimaministerium. Finanzminister und Innenminister werden deshalb verpflichtet, die nötigen Informationen - Meldedaten und Kontonummern - zu liefern. Für Pensionistinnen und Pensionisten kommen die Daten von der Pensionsversicherung. Bei Menschen, denen es aufgrund einer körperlichen Einschränkung unzumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, und deshalb unabhängig vom Wohnort den höchstmöglichen Klimabonus von 200 Euro erhalten, kommen die Daten aus dem Behindertenpass des Sozialministeriums. Der Klimabonus gilt nicht als Einkommen und auch nicht als anrechenbare Leistung gemäß Sozialhilfe-Grundsatzgesetz.