Justiz schaltet sich in Ibiza-Affäre ein: Video wird geprüft
Das heimlich gefilmte Video, in dem Heinz-Christian Strache - damals Oppositionsführer, heute Vizekanzler - über verdeckte Parteispenden an die FPÖ und etwaige Gegenleistungen spricht, hat bereits die Justiz auf den Plan gerufen.
Justiz-Generalsekretär Christian Pilnacek sagt zum KURIER: "Die Oberstaatsanwaltschaft wurde bereits mit der Prüfung beauftragt."
Er warnt aber, dass man sich noch kein Gesamtbild der Lage machen könne: "Es liegen vorerst nur Video-Ausschnitte vor, der Zusammenhang lässt sich nicht beurteilen.“ Es stelle sich aus juristischer Sicht die Frage: War das nur Gerede oder gibt es konkrete Hinweise auf ein strafbares Verhalten?
Die Justiz werde bei den beiden Medien – Süddeutsche und Spiegel – um das gesamte, ungeschnittene Videomaterial bitten, "und dann die erforderlichen Schritte setzen“, sagt Pilnacek. Ob Ermittlungen eingeleitet werden, sei deshalb noch offen, die Prüfung des Videos sei nun der erste Schritt.
Sickinger: "Gravierender Verstoß gegen Parteiengesetz"
Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger hält die von FP-Chef Heinz Christian Strache geschilderte verdeckte Parteienfinanzierung für "einen gravierenden Verstoß gegen das Parteiengesetz". Fraglich sei aber, ob die Causa wirklich aufgeklärt werden kann, sagt Sickinger gegenüber der APA. Denn strafrechtliche Sanktionen sind nicht vorgesehen - und Konten öffnen könne nur die Staatsanwaltschaft.
Strache behauptet in dem Freitag publik gewordenen Video, dass die FPÖ verdeckte Millionenspenden über einen formal von der Partei unabhängigen Verein erhält. "Das wäre absolut unzulässig", betont Sickinger und verweist auf das 2012 verschärfte Parteiengesetz, das Parteien die Entgegennahme von verschleierten Spenden verbietet.
Eine andere Frage ist für den Parteienfinanzierungs-Experten, ob die Causa wirklich aufgeklärt werden kann. Denn Konten öffnen könne nur die Staatsanwaltschaft, und dafür fehle eine klare Strafbestimmung. Denn für unzulässige Parteispenden sei nur eine Geldstrafe in bis zu dreifacher Höhe der illegalen Zuwendung vorgesehen, aber eben keine strafrechtlichen Sanktionen.
"Daher habe ich seit 2012 permanent gefordert, die Verwaltungssanktionen durch strafrechtliche Bestimmungen zu ergänzen, wenn es um gravierende Verstöße geht. Und das wäre ein total gravierender Verstoß", fordert Sickinger einmal mehr eine Verschärfung des Parteiengesetzes.
In dem Video ist auch zu hören, wie Strache im Wahlkampf darüber spricht, für den Fall einer Regierungsbeteiligung im Gegenzug für politisch-mediale Unterstützung Staatsaufträge zu vergeben. Ob das strafrechtlich mit der Affäre um den früheren ÖVP-EU-Abgeordneten Ernst Strasser vergleichbar ist, der ebenfalls in eine Videofalle getappt war und wegen Bestechlichkeit zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, will Sickinger nicht beurteilen, denn Strache sei zum Zeitpunkt der Aufnahme zwar Amtsträger gewesen, "aber definitiv nicht in einer Regierungsposition".