Ibiza-Video: Straches Anwalt versteht Kritik an der Justiz nicht
Die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Urheber des Ibiza-Videos mit den Hauptdarstellern Heinz-Christian Strache und Johannes Gudenus sind mittlerweile unter politischen Beschuss geraten – kurioserweise von Straches Parteifreunden. FPÖ-Sicherheitssprecher Hans-Jörg Jenewein warf kürzlich der zuständigen Staatsanwaltschaft Wien „verschleppte Ermittlungen“ vor. Er hatte sogar den Eindruck, die Verantwortlichen seien auf Dauerurlaub gegangen.
Johann Pauer, der Verteidiger von Heinz-Christian Strache, sieht das ganz anders: „Diese Kritik über etwaige Verzögerungen ist für mich nicht nachvollziehbar. Es kann doch nicht ernsthaft erwartet werden, dass bei einem Fall mit einem derart komplexen Sachverhalt und mit Auslandsbezug die Ermittlungen in drei Monaten abgeschlossen sind.“ Und weiter: „Mein Eindruck ist, dass die Staatsanwaltschaft Wien und auch die Soko Ibiza im Bundeskriminalamt sehr an der Aufklärung interessiert sind und die Ermittlungen auch vorantreiben.“
Video liegt nicht vor
Und solange der Staatsanwalt noch nicht ausreichendes Belastungsmaterial gesammelt hat, wird er die Verdächtigen nicht befragen. In der Regel finden diese Einvernahmen gegen Ende der Ermittlungen statt. Dem Vernehmen nach liegt der Wiener Anklagebehörde das vollständige Ibiza-Video bisher nicht vor.
Zwei Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt, wie berichtet, gegen die angeblichen Hintermänner des Videos, darunter sind fragwürdige Privatermittler und ein Wiener Anwalt. Indes prüft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Aussagen von Strache und Gudenus im Video auf mögliche strafrechtlich relevante Tatbestände, darunter den Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung über angeblich vorgelagerte Vereine. Auch Vereine der SPÖ und ÖVP werden unter die Lupe genommen.
Fragwürdige „Detektive“
Am 17. Mai 2019 wurde ein Ausschnitt des Ibiza-Videos von Süddeutscher Zeitung und Spiegel erstmals publiziert. Am 24. Mai hat Strache gegen die Video-Macher Strafanzeige erstattet.
Sein Verdacht: Täuschung, Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten und Urkundenfälschung. Anfang Juni wurde Strache als Zeuge dazu an die vier Stunden von den Ermittlern einvernommen.
Dass einzelne Verdächtige wie der Wiener Anwalt noch nicht einvernommen worden sein sollen, liegt anscheinend daran, dass der Akt bei der polizeilichen Ermittler-Soko liegt. Somit haben die Verdächtigen keine volle Akteneinsicht. Oder anders gesagt: Kein Strafverteidiger würde seinem Mandanten zu einer Aussage raten, solange nicht alle Vorwürfe seitens der Ermittlungsbehörde auf dem Tisch liegen.