Politik/Inland

Grasser zu Urteil: "Traurig und schockiert"

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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zeigte sich nach dem Urteil am Freitag "traurig und schockiert". Es habe nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun. "Ich weiß, dass ich unschuldig bin", beteuerte Grasser in einem ersten Statement unmittelbar nach Prozessende. Das Urteil sei auch ein politisches. "Man wollte mich hängen sehen."

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Er werde bis zum Letzen für Gerechtigkeit kämpfen, sagte Grasser. Er vertraue auf Unabhängigkeit und Gerechtigkeit der Höchstgerichte. 

Grassers Anwälte hatten zuvor noch während der Urteilsbegründung in einer Aussendung von einem "glatten Fehlurteil" gesprochen. Alle Rechtsmittel werden erhoben. Das Urteil werde "selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft".

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Aus Sicht Manfred Ainedters hat der Schöffensenat "dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt".

Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.

Die genaue Urteilsbegründung von Richterin Marion Hohenecker lesen Sie hier nach: 

Der Zweitangeklagte im Grasser-Prozess, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, hatte noch während der Urteilsverkündung durch Richterin Marion Hohenecker sichtlich verärgert den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht verlassen. Er wartete lediglich sein Strafmaß von sieben Jahren ab.

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Grasser, Meischberger sollen Geld an Bund zahlen

Das Urteil im Grasser-Prozess bedeutet für die Hauptangeklagten auch, dass sie dem Bund ihren Provisionsanteil aus der Bundeswohnungsprivatisierung zahlen müssen. Sollte das Urteil also rechtskräftig werden, kann der Bund von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und von Walter Meischberger deren Anteile an der Buwog-Millionenprovision direkt einfordern. Dieser Zuspruch war Teil des Urteilsspruchs.

Die Buwog-Provision machte 9,6 Millionen Euro aus. Der Staat könnte aber nur die jeweiligen Anteile von Grasser und Meischberger direkt einfordern. Peter Hochegger sei im Privatkonkurs. Über den mitangeklagten Makler Ernst Plech ist heute nicht geurteilt worden, weil er seit langem aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist.

Sollten Grasser und Meischberger die Forderung des Bundes nicht zahlen können, kann sich der Staat an die beiden ebenfalls heute nicht rechtskräftig Verurteilten, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer, halten, erläuterte die Vertreterin des Bundes, Marlies Schefer, nach dem Urteilsspruch.

Die CA Immo, die im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen den Mitbietern Immofinanz und RLB OÖ unterlegen war, wurde mit ihren Ansprüchen vom Schöffengericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Ebenso bekam die Immofinanz keinen direkten Zuspruch durch das heutige Urteil, auch sie kann daher nur vor dem Zivilgericht versuchen ihre Forderungen einzuklagen.