Gleichheitswidrig: "Verlängerte" Zivildiener bringen VfGH-Beschwerde ein
Etliche Zivildiener, deren Dienst Ende März ausgelaufen wäre und die aufgrund der Corona-Krise bis zum Juni verlängert worden sind, fühlen sich unfair behandelt. Mehr als 100 von ihnen wollen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen, weil sie deutlich weniger verdienen als jene rund 3.500 außerordentlichen Zivildiener, die einem Aufruf der Bundesregierung gefolgt sind.
Die außerordentlichen Zivis, die sich freiwillig wieder in den Dienst gestellt haben, um Engpässe im Gesundheits- und Pflegebereich auszugleichen, dürfen mit einer monatlichen Abgeltung von zumindest 1.300 Euro rechnen. Jene, die ungefragt um drei Monate verlängert wurden, kommen dagegen im Schnitt auf rund 550 Euro. "Das ist gleichheitswidrig", meint dazu der Wiener Anwalt Nikolaus Rast, der gemeinsam mit seinem Partner Mirsad Musliu das Mandat für fast ein Zehntel von insgesamt 1.500 Betroffenen übernommen hat.
"Wir gehen damit zum VfGH", kündigt Rast im Gespräch mit der APA an. Für die Ungleichbehandlung gebe es nämlich keine sachliche Rechtfertigung: "Im Gegenteil, die aktuellen Zivildiener sind qualifizierter." Jene, die vor Jahren oder gar Jahrzehnten ihren Zivildienst geleistet hätten, befänden sich - sofern sie nicht beruflich bei den jeweiligen Trägerorganisationen weitergemacht haben - auf dem damaligen Ausbildungsstand: "Womöglich haben sie die seinerzeit erworbenen Kenntnisse überhaupt vergessen."
Wenn sie nun im Rettungswesen, in Krankenanstalten oder in der Altenbetreuung wieder zum Einsatz kommen, "lässt sich ihr Nutzen für die Allgemeinheit nicht mit dem eines gegenwärtigen Zivildieners vergleichen, der über einen Wissenstands verfügt, der up to date ist", gibt Rast zu bedenken. Umso unverständlicher sei es, diese Zivildiener schlechter zu stellen als ihre Kollegen.