Bestechlichkeitsvorwurf: HC Strache ab heute erneut vor Gericht
Von Kevin Kada
Der über das Ibiza-Video gestolperte ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache steht ab heute wieder vor Gericht. Strache muss sich zum zweiten Mal wegen Bestechlichkeit am Wiener Straf-Landesgericht verantworten. Er soll laut Anklage dem mitangeklagten oberösterreichischen Immobilien-Unternehmer Siegfried Stieglitz für eine Spende an einen FPÖ-nahen Verein einen Asfinag-Aufsichtsratsposten verschafft haben. Sechs Prozesstage sind anberaumt, der letzte Ende Juli.
Hofer als Zeuge
Auch ein prominenter Zeuge ist geladen: Der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer - der Strache als FPÖ-Chef abgelöst hatte und mittlerweile selbst von Herbert Kickl abgelöst wurde - soll am 10. Juni aussagen. Gegen Hofer hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in dieser Causa ebenfalls ermittelt. Denn er war Infrastrukturminister, als Stieglitz Anfang März 2018 einen Sitz im Aufsichtsrat der Asfinag übernahm. Die WKStA konnte aber nicht nachweisen, dass Hofer von den inkriminierten Vorgängen wusste, weshalb das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.
Strache wird dagegen von Chat-Nachrichten an bzw. von Stieglitz belastet, die nach der Ibiza-Affäre ausgewertet worden waren. Die WKStA geht davon aus, dass Stieglitz schon 2017 bei Strache interveniert hatte, um einen Aufsichtsratsposten in einem staatsnahen Unternehmen an Land zu ziehen. Ab Oktober 2017 überwies der Steyrer Immobilien-Unternehmer dem FPÖ-nahen Verein "Austria in Motion" in vier Tranchen zu je 2.500 Euro insgesamt 10.000 Euro. Strache soll im Gegenzug dafür gesorgt haben, dass Stieglitz schließlich bei der Asfinag landete. Für beide Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
Los geht es heute, wie üblich, mit dem Vortrag der Anklage, den Repliken der Verteidiger und Stellungnahmen der beiden Angeklagten. Auch den zweiten Prozesstag am Mittwoch hat die Richterin dafür reserviert. Am Freitag, 10. Juni, soll u.a. Hofer befragt werden. Nach einem Monat Pause stehen im Juli - am 19. und am 21. - weitere Zeugenbefragungen am Programm. Am 26. Juli könnte das Urteil fallen.
Bereits einmal verurteilt
Eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit bekämpft Strache (wie auch die WKStA) bereits. In einem ersten Strafprozess nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos war er Ende August 2021 im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen, der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro gespendet. Dieses Urteil ist allerdings nach wie vor nicht rechtskräftig.
Zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Asfinag-Posten an Stieglitz - dieser wurde 2020 unter der nunmehr zuständigen Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) wieder abberufen - hatte Strache nach Einbringen des Strafantrags auf APA-Anfrage angegeben: "Ich weiß, dass ich die Vorwürfe im Rahmen der Hauptverhandlung vor Gericht leicht entkräften werden kann." Inhaltlich will sich Strache ausschließlich gegenüber dem Gericht äußern, hatte sein Verteidiger Johann Pauer damals erklärt.