Politik/Ausland

"Wie Besatzungsmacht": US-Regierung zieht Truppen aus Portland ab

Die US-Regierung zieht die von ihr gegen den Willen der örtlichen Behörden in die Stadt Portland entsandten Sicherheitskräfte des Bundes in Phasen ab. Die Gouverneurin des Westküstenstaats Oregon, Kate Brown, sagte am Mittwoch, die Bundesregierung habe ihrer wiederholten Forderung nach einem Abzug der Kräfte stattgegeben.

Das von ihnen geschützte Bundesgericht in Portland werde künftig von Kräften des Bundesstaats bewacht werden. Die Beamten hätten wie eine „Besatzungsmacht“ agiert, erklärte sie.

In Washington bestätigte der amtierende Heimatschutzminister Chad Wolf die Einigung. Er betonte aber, die Kräfte des Bundes würden so lange vor Ort bleiben, bis sichergestellt sei, dass das Gebäude des Bundesgerichts nicht mehr angegriffen werde.

Die von US-Präsident Donald Trumps Regierung betriebene Verlegung von Kräften des Bundes nach Portland gegen den Willen der Gouverneurin und des Bürgermeisters der Stadt war ein politisch sehr ungewöhnlicher - und umstrittener - Schritt. Rund um das Gericht war es wiederholt zu Ausschreitungen gekommen.

Kritiker warfen den paramilitärisch auftretenden Kräften des Bundes ein extrem aggressives Vorgehen gegen zumeist friedliche Demonstranten vor. Brown etwa erklärte am Mittwoch, mit ihrem Vorgehen hätten sie „Gewalt und Unfrieden“ nach Portland gebracht.

Die Demokraten werfen dem Republikaner Trump vor, er habe die Lage in Portland bewusst eskalieren lassen, um mit dem Thema Sicherheit im Wahlkampf zu punkten. Trump, der sich im November um eine Wiederwahl bewirbt, hat wiederholt auch mit der Entsendung von Kräften des Bundes in andere Städte gedroht.

Die Proteste in Portland hatten ursprünglich nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz vor zwei Monaten begonnen. Die Demonstranten forderten ein Ende von Rassismus und Polizeigewalt. Es kam dabei jedoch auch mehrfach zu Auseinandersetzungen mit der Polizei und Sachbeschädigungen am Gebäude des Bundesgerichts.