Polen: Abtreibungsverbot bei Behinderung vor der Umsetzung
Polens Verfassungsgericht hat einen weiteren Schritt in Richtung der Umsetzung eines Abtreibungsverbotes bei Behinderung gesetzt. Die ausführliche Begründung des diesbezüglichen umstrittenen Gerichtsurteils vom 22. Oktober wurde am Mittwoch veröffentlicht, wie die Nachrichtenagentur PAP vermeldete. Das bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung einer verbindlichen rechtlichen Umsetzung des Urteils.
Nach der Urteilsveröffentlichung am Mittwoch verbreiteten sich in den Sozialen Medien bereits Aufrufe zu erneuten Demonstrationen. Am Mittwochabend startete eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude in Warschau. Außerdem waren weitere Aktionen in den größeren polnischen Städten geplant, wie die Organisation Allpolnischer Frauenstreik (Ogólnopolski Strajk Kobiet) angekündigt hat.
Entgegen den Gepflogenheiten war die Entscheidung des Verfassungsgerichts bisher nicht im amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden. Mit der Veröffentlichung hat die Entscheidung offiziell Gültigkeit.
Noch drei Ausnahmen übrig
Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas. Bisher waren Abtreibungen im Fall von Inzest oder Vergewaltigung, eine Gefahr für Gesundheit oder Leben der Mutter sowie bei einer schweren Behinderung des Kindes erlaubt. Diese letzte Ausnahme wurde vom Verfassungsgericht mit dem Urteil aufgehoben. Der Spruch rief im Herbst heftige Massenproteste hervor, die sich bald auch grundsätzlich gegen die Politik der nationalkonservativen Regierung richteten.