US-Präsident Biden würde Sohn Hunter nicht begnadigen
Es war ein ohnehin unangenehmer Auftritt für Hunter Biden vor Gericht in Wilmington – und er endete für den Sohn von US-Präsident Joe Biden noch unerfreulicher als erwartet. Die Justiz legt dem 53-Jährigen Steuerdelikte und einen Verstoß gegen das Waffenrecht zur Last. Seine Anwälte handelten mit der Staatsanwaltschaft vorab eine Vereinbarung aus: ein Schuldbekenntnis im Austausch für eine mildere Strafe. Doch der Deal wurde vom Richter abgeschmettert, zu undurchsichtig. Das juristische Gezerre geht also weiter.
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Politische Belastung
Für Joe Biden wird sein Sohn zunehmend zur politischen Belastung. Hunter macht seit Jahren Schlagzeilen mit Dingen, mit denen Politiker ungern in Verbindung gebracht werden: Alkoholabhängigkeit, Drogensucht, windige Geschäfte, Streitigkeiten mit einer Ex-Stripperin über den Unterhalt eines unehelichen Kindes.
Dass die US-Justiz nun wegen Steuerschulden und illegalen Waffenkaufs gegen ihn vorgeht, ist der vorläufige Höhepunkt in einer langen Serie von Eskapaden.
Einkommenssteuer
Schon vor Jahren begannen Ermittlungen gegen Bidens Sohn dazu. Konkret geht es laut der Staatsanwaltschaft im Bundesstaat Delaware darum, dass er 2017 und 2018 seine im Bund fällige Einkommenssteuer in Höhe von jeweils mehr als 100.000 US-Dollar nicht rechtzeitig bezahlte. Außerdem habe er 2018 unerlaubt eine Schusswaffe besessen. Beim Waffenkauf habe er seine Drogensucht verschwiegen, als Drogenkonsument hätte er keine Waffe kaufen dürfen.
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Eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft sollte Hunter Biden nun vor einem Prozess und einer möglichen Haftstrafe bewahren. Doch der Deal wird weiter verhandelt werden müssen. Für den 53-Jährigen und seinen Vater, die das Thema wohl gerne vom Tisch gehabt hätten, eine Niederlage.
Im Falle einer Verurteilung würde der US-Präsident seinen Sohn zudem nicht begnadigen. Das gab eine Sprecherin von Joe Biden am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Washington bekannt; eine entsprechende Frage beantwortete Karine Jean-Pierre mit einem deutlichen "Nein". Weitere Ausführungen zu der Frage machte sie nicht.