Frankreich will Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankern
Der französische Senat hat den Weg frei gemacht, um die Entscheidungsfreiheit von Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern. Die Senatoren verabschiedeten am Mittwochabend einen entsprechenden Gesetzentwurf. Hintergrund ist die Entscheidung der obersten Richter in den USA im vergangenen Juni, den Weg für Abtreibungsverbote frei zu machen.
Die linke Opposition begrüßte die Verabschiedung als "historischen Sieg" und "einen großen Fortschritt für die Rechte der Frauen". Die konservative Opposition hatte mehrheitlich dagegen gestimmt. "Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ist in Frankreich nicht bedroht", betonte der republikanische Fraktionsvorsitzende im Senat, Bruno Retailleau. "Die Verfassung ist nicht dazu da, symbolische Botschaften in die ganze Welt zu senden", fügte er hinzu.
Die SPÖ-Abgeordnete und Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Evelyn Regner, zeigte sich über den Schritt erfreut. "Dieser politische Entschluss hat entscheidende Bedeutung für Frauen weltweit, weil er die Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper, unabhängig von aktuellen politischen Mehrheiten, sichert und als Grundrecht anerkennt. Wie relevant das ist, haben wir erst kürzlich in den USA gesehen, wo der sichergeglaubte Zugang zu einer sicheren Abtreibung für Frauen nicht mehr garantiert ist", sagte Regner in einer Aussendung am Donnerstag.
Frankreich spiele eine wichtige Rolle als Vorbild, da auch in der Europäischen Union derzeit der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen unter Angriff stehe, so die Vizepräsidentin weiter. Ziel müsse es sein, in der ganzen EU den Zugang zu sicheren Abtreibungen für alle Frauen sicherzustellen - auch Österreich müsse hier mitziehen. "Das Recht auf einen legalen, sicheren und freiwilligen Schwangerschaftsabbruch muss in die Europäische Grundrechtecharta", forderte Regner.
Ein erster Versuch, das "Recht" der Frauen in der französischen Verfassung festzuschreiben, war im Senat im Oktober gescheitert. Der republikanische Senator Philippe Bas schlug daraufhin eine Kompromissformel vor, nach der nicht das "Recht" auf einen Schwangerschaftsabbruch erwähnt wurde, sondern die "Freiheit" der Frau, sich dafür zu entscheiden.
Bis zu einer Verfassungsänderung ist es allerdings noch ein weiter Weg. Der Text muss wortgleich von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet werden. Anschließend muss es eine Volksabstimmung geben.