300-Millionen-Euro-Schutzschirm für Veranstaltungen kommt
Von Michael Hammerl
Wie geht es mit den Veranstaltungen weiter? Mit neuen Hilfsgeldern: Österreich spannt einen Schutzschirm. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Andrea Mayer (Grüne), Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, äußerten sich dazu im Ministerrat.
Es kommt ein "Veranstalterschtuzschirm". "Damit können Veranstaltungen im Jahr 2021 und 2022 begonnen werden zu planen", sagt Köstinger. Der Schutzschirm habe vorerst ein Volumen in Höhe von 300 Millionen Euro und solle den Veranstaltern vor allem eines geben: Sicherheit.
"Veranstalter bekommen Ausgaben ersetzt, die nicht mehr stornierbar sind", erklärte Köstinger. Zum Beispiel dann, wenn Veranstaltungen gänzlich abgesagt werden. Österreich hat die Beihilfemaßnahmen zum Veranstalterschutzschirm bei der EU-Kommission notifiziert.
Anträge sind laut Köstinger ab dem 15. Jänner möglich. Erste förderbare Veranstaltungen werden ab Februar 2021 in den Schutzschirm aufgenommen. Geben werde es diesen bis Ende 2022.
"EU-Kommission muss sich bewegen"
Die Fördermaßnahmen errechnen sich aus den Storno- und Personalkosten. Die maximale Förderobergrenze liegt bei einer Million pro Unternehmen. Man stehe aber mit der EU-Kommission in Verhandlung, damit drei Millionen Euro pro Unternehmen möglich werden, so Köstinger.
Das beihilferechtliche Verfahren ist ähnlich ausgestaltet, wie beim Fixkostenzuschuss-II-Modell. Bei diesem gilt eine Deckelung von 800.000 Euro beim befristeten Beihilferahmen. Zuschüsse für ungedeckte Fixkosten sind zudem bis zu drei Millionen Euro pro Unternehmen in Form einer Verlust-Abgeltung möglich.
Köstinger wünscht sich eine Erhöhung dieser Deckelungen: "Deswegen muss sich die EU-Kommission hier bewegen." Seit Ausbruch der Coronakrise hat die Kommission mehr als 460 staatliche Maßnahmen im Umfang von mehr als drei Billionen Euro genehmigt, zwölf davon betreffen Österreich.
Von Seiten der Kommission heißt es: "Der Beihilfrahmen wurde im März eingeführt und seitdem vier Mal adaptiert, um den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten, bzw. den Unternehmen, gerecht zu werden." Man befinde sich hier andauernd im Austausch und in Bewegung.
Wofür die Förderungen gelten
Die Förderungen für Veranstaltungen betreffen Leistungen, die schon erstellt bzw. erbracht wurden oder nicht mehr stornierbar sind. Das betreffe vor allem kleinere Betriebe, wie Techniker oder Bühnenbauer bei einem Konzert. Es betreffe auch Kosten für die Miete eines Zeltes bei einer Outdoor-Veranstaltung oder nicht mehr stornierbare Caterings.
Ab Februar sei schrittweise geregelt, wie viele Teilnehmer bei Veranstaltungen erlaubt sind, so Köstinger. Ab Juni geht man davon aus, wieder Veranstaltungen ohne Begrenzungen durchführen zu können.
Umsatzersatz für Kulturbereich
Indirekt Betroffene im Kulturbereich sollen rückwirkend auch einen Umsatzersatz bekommen, erklärte Mayer. Für November werden sie 80 und für Dezember 50 Prozent ersetzt bekommen, etwa, wenn ein Theater oder eine Konzertbühne aufgrund des Lockdowns geschlossen werden mussten. "Das Finanzministerium arbeitet mit Hochdruck an der Finalisierung der Richtlinie", sagte Mayer.
"Wir sind noch nicht über den Berg", sagte sie abschließend eine paar "allgemeine" Worte über die Kulturbranche. Mit den beiden neuen Maßnahmen sei man aber gut aufgestellt.