Wissen/Gesundheit

„Darf man im Swingerclub noch rauchen?“

Das Rauchverbot in der Gastronomie hat offensichtlich erste konkrete Auswirkungen auf das Rauchverhalten: „Wir hatten in den vergangenen Tagen deutlich mehr Anrufe als üblich – eine exakte Auswertung werden wir aber erst kommende Woche haben“, sagt die Gesundheitspsychologin Sophie Meingassner, fachliche Leiterin des österreichweiten „Rauchfrei Telefons“ der Gebietskrankenkassen (Telefon 0800 810 013).

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Verdoppelt haben sich – im Vergleich zum Vorjahr – die Zugriffe auf die Internet-Seite www.rauchfrei.at. „Viele Anrufer sagen, sie hätten sich das Aufhören schon lange überlegt. Aber erst das Rauchverbot in der Gastronomie sei jetzt für sie das Tüpfelchen auf dem I, das sie endgültig dazu bewogen habe, den Ausstieg zu versuchen. Das Rauchverbot wird dabei als Unterstützung und Hilfe empfunden.“

Denn der Rechtfertigungsdruck, wenn man in einem Lokal nicht raucht, wird geringer - und auch die Versuchung, in einer rauchenden Freundesrunde sich selbst auch eine Zigarette anzuzünden, gibt es in der Form nicht mehr.

Verlangensattacken

Eine häufige Frage an die Psychologinnen sei, was man tun könne, wenn nach dem Rauchstopp akute Verlangensattacken auftreten: „Hier hilft Ablenkung am Besten – rufen Sie eine Freund oder eine Freundin an, stürzen Sie sich in eine Aktivität wie Wohnung putzen, spielen Sie am Mobiltelefon.“ Auch Nikotinersatzprodukte – Sprays, Kaugummis, Tabletten – helfen sehr gut: „Es dauert aber einige Minuten, bis die Wirkung einsetzt.“

Ein Teil der Anfragen betrifft auch den Geltungsbereich von Rauchverboten: „Konkret gab es die Anfrage, wie das beim Friseur, im Kosmetikstudio und im Swingerclub aussieht“, erzählt Meingassner.

Der KURIER fragte im Sozialministerium nach:

Friseure und Kosmetikstudios sind „sonstige Räume öffentlicher Orte“ mit generellem Rauchverbot. „Dort ist das Rauchen grundsätzlich verboten, es könnte jedoch ein Nebenraum als Raucherraum eingerichtet werden.“ Der darf dann aber nur zum Rauchen verwendet werden (z. B. ein Abstellkammerl). Und: Es muss gewährleistet sein, "dass aus diesem Nebenraum weder Tabakrauch in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt, noch das Rauchverbot dadurch umgangen wird."

Swingerclubs, in denen auch Speisen und Getränke verabreicht und konsumiert werden, fallen unter das absolute Rauchverbot: „Gäbe es theoretisch einen Swingerclub völlig ohne Speisen und Getränke, dürfte dieser – wie die Friseure – einen Nebenraum als Raucherraum einrichten.“ Auch auf einem Swingerklub-Balkon dürfte man rauchen. Theoretisch.