Insolvenz: Wie betroffene Unternehmer zu ihrem Geld kommen und wo sie Unterstützung finden
Das Insolvenzrecht ist komplex, sich um die Einbringung der Forderung zu kümmern, stellt für Unternehmer einen unangenehmen Mehraufwand dar. Gläubigerverbände wie der KSV1870 unterstützen dabei, dennoch ist es sinnvoll, den Verfahrensablauf zu kennen.
Die beste Quote für Gläubiger
Ein Insolvenzverfahren dauert im Schnitt 3 Jahre. Ebenso lang dauert das Bangen der Gläubiger. Für sie bedeuten Zahlungsverluste infolge von Kundenpleiten eine Gefährdung der eigenen Liquidität. Unterstützung kommt von Gläubigervertretern. Sie informieren über die Möglichkeiten der Forderungseinbringung, klären die Rechtmäßigkeit der Forderung ab und treten für die Anerkennung dieser beim Masseverwalter ein. Mit Know-how und Sorgfalt erkämpfen rund 70 Insolvenzexperten des KSV1870 die bestmögliche Quote für Gläubiger und halten so den Schaden so gering wie möglich. Aus gutem Grund vertrauen jährlich rund 100.000 Gläubiger in 13.000 Verfahren dem KSV1870.
So unterstützt der KSV1870:
- Anmeldung der Ansprüche bei Gericht (Schriftsatz wie z. B. Mahnklage)
- Geltendmachung von Sonderrechten (z. B. Eigentumsvorbehalt)
- Persönliche Wahrnehmung aller wichtigen Gerichtstermine
- Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, dem Schuldner und dessen Vertretern
- Genaue Prüfung von Angemessenheit und Erfüllbarkeit der Zahlungsvorschläge
- Laufende Information an die Gläubiger über Verfahrensentwicklungen
- Verwaltung von Zahlungsterminen
- Kontrolle der Quote (pünktliche und richtige Zahlung)
Tipp: Für Forderungen unter EUR 5.000,-, bietet der KSV1870 eine kostenlose Vertretung. Ein Vertretungsauftrag lässt sich unkompliziert über MyKSV oder über ein Online-Formular erteilen.
Was betroffene Gläubiger beachten müssen
Der KSV1870 gibt alle fallrelevanten Informationen und gerichtlichen Eckpunkte mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf seiner Website bekannt. Betroffene Gläubiger werden umgehend persönlich benachrichtigt. Der nächste Schritt ist die Forderungsanmeldung beim zuständigen Masseverwalter, die innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen muss. Der Masseverwalter ermittelt und verwaltet folglich die Insolvenzmasse. Das ist das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Verfahrenseröffnung gehört oder das er während des Verfahrens erwirtschaftet. Anschließend prüft der Verwalter die angemeldeten Gläubigerforderungen, erkennt diese an oder bestreitet sie.
So läuft das Verfahren ab
In der folgenden Prüfungstagsatzung werden der Forderungsbestand und die Höhe der Gesamtpassiva ermittelt, geprüft und die Verfahrensart bestimmt. Das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung stellt dabei die günstigste Variante im Sinne der Gläubiger dar, da eine Mindestquote von 30 % erzielt werden muss. Zudem wird geklärt, ob das Unternehmen fortgeführt wird. Es kommt zu einer ersten Quotenprognose und die voraussichtliche Dauer des Verfahrens wird ermittelt.
Gab es keine Entschuldung (weil der Schuldner dies z. B. nicht angestrebt hat), wird das verwertete Vermögen quotenmäßig verteilt (Schlussverteilung). Nach der Schlussverteilung verfügt der Schuldner über sein neu erworbenes Vermögen, die Verbindlichkeiten bestehen jedoch im vollen Umfang weiter. Im Fall einer Entschuldung mit Zahlungs- oder Sanierungsplan verfügt der Schuldner sofort nach der Verfahrensaufhebung wieder über sein Vermögen, er hat folglich für die Bezahlung der Quoten zu sorgen.
So schützen Sie sich vor Zahlungsausfällen
Wie Sie von Insolvenz gefährdete Geschäftspartner mittels dem KSV1870 BonitätsMonitor bereits im Vorfeld analysieren und wie Sie Zahlungsausfälle mit einem effektivem Risikomanagement vermeiden, erfahren Sie im kostenlosen KSV1870 Whitepaper.