Suppen-Attacke unter Chinesen ging in Wien beinahe tödlich aus
Es ist wohl das größte Kompliment für ein Chinalokal, wenn waschechte Chinesen davor Schlange stehen. Besonders bekannt ist das Restaurant im 5. Wiener Gemeindebezirk für seinen Hot Pot – eine Art chinesisches Fondue. Die korrekte Übersetzung für das Gericht bedeutet „Feuertopf“. Was nicht nur daran liegt, dass unzählige Chilis hinein gehören. Der Hot Pot wird auf einer Gasflamme gereicht, die enthaltene Suppe samt Öl kocht darin.
Brennheiß
150 Grad heiß ist die würzige Flüssigkeit, in der Fleisch oder Gemüse gegart wird. „Man muss es schon noch abkühlen lassen, bevor man es isst“, sagt auch die Restaurantbesitzerin Montagvormittag im Landesgericht für Strafsachen in Wien.
Doch auf die Idee, dass ihr Hot Pot auch eine potenzielle Mordwaffe ist, wäre sie wohl nicht gekommen. Bis zum 19. Juli des Vorjahres.
Zwei chinesische Pärchen saßen in dem Lokal, als eine der Frauen im Schanigarten einen Mann wiedererkannte. „Das ist er“, raunte sie ihrem 23-jährigen Freund zu. Sie war überzeugt, jenen Mann erkannt zu haben, der wenige Tage zuvor versucht haben soll, sie zu vergewaltigen (die Ermittlungen in der Sache wurden eingestellt, Anm.)
"Bist du das?"
Voller Wut verließ der 23-jährige Freund den Tisch, im Anhang der Bekannte. Im Schanigarten bauten sie sich vor dem 33-jährigen Chinesen auf und hielten ihm ein Foto seines Instagram-Profils unter die Nase: „Bist du das?“ Aber der Mann, der ebenfalls mit seiner Freundin unterwegs war, hatte kein Interesse an einem Gespräch. „Ich wollte, dass er sich bei meiner Freundin entschuldigt. Aber er hat einfach weitergegessen“, schildert der angeklagte 23-Jährige.
Daraufhin sah er rot, und schleuderte den Hot Pot auf dem Tisch in Richtung seines Gegenübers. Wobei: In einer zweiten Schilderung nahm er den brennheißen Topf sogar und schüttete den Inhalt über den Widersacher.
Die Folgen waren lebensbedrohlich. 30 Prozent der Haut des Opfers waren verbrannt. Wäre der Mann nicht sofort ins Krankenhaus gebracht worden, wäre er gestorben. Zwei Wochen lag er auf der Intensivstation.
"Zwei Mal in die Goschn"
Rechtsanwalt Elmar Kresbach räumt ein, dass das Vorgehen seines Mandanten nicht ideal war. „G’scheiter wär’s gewesen, er hätt ihm zwei Mal in die Goschn g’haut.“ Doch er betont: „Er hat geglaubt, der wollte seine Freundin vergewaltigen. Da musst du schon ein Heiliger sein, wenn du nicht zumindest Gewaltfantasien kriegst.“
Die Familie hat dem Opfer bereits 60.000 Euro Schmerzengeld angeboten. Urteil für den 23-Jährigen: Zwei Jahre bedingte Haft wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen; nicht rechtskräftig.