Chronik/Wien

Stufenweise Öffnung der Wiener Kindergärten ab Anfang Mai

Während Gastronomie, Sportangebote, Gottesdienste oder Friseure sukzessive wieder an den Normalzustand herangeführt werden, gewannen Eltern in den vergangenen Tagen mitunter den Eindruck, auf Kindergärten werde vergessen. In Wien will man das nicht auf sich sitzen lassen – und legt einen Stufenplan für die Öffnung der Kindergärten vor.

Das schrittweise Hochfahren vieler Betriebe habe nach den Osterferien die Anzahl der betreuten Kinder in den Kindergärten massiv ansteigen lassen, sagt Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ). Komme es Anfang Mai zu weiteren Lockerungen, sei mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

Bedarfsorientiert

Um dafür gewappnet zu sein und Kindern mehr soziale Kontakte zu ermöglichen, gilt nun Folgendes: Während der bis 30. April geltenden Ausgangsbeschränkungen können alle berufstätigen Eltern ihre Kinder in die Kindergärten bringen. „Zur Planbarkeit des Betreuungsangebotes bitten wir die Eltern aber, ihren jeweiligen Kindergarten rechtzeitig über ihren Bedarf zu informieren“, betont MA10-Chefin Daniela Cochlar.

Die Öffnungszeiten der einzelnen Standorte würden „bedarfsorientiert gestaltet“. Weiters gilt das Angebot für Familien, die mit großen Belastungen konfrontiert seien, sowie für Alleinerziehende.

Stichtag 4. Mai

Ab 4. Mai werden dann auch Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schule, Kinder im vorletzten Kindergartenjahr mit Sprachförderbedarf sowie Kinder, die als einziges Kind in einem Haushalt leben, in die Kindergärten eingeladen. Auch hier ist der Betreuungsbedarf zeitgerecht bekanntzugeben.

Wichtig sei: Kein Kind verliere den Platz, wenn es nicht in den Kindergarten kommt, betont Czernohorszky. Die Besuchspflicht im letzten Kindergartenjahr bleibe bis auf Weiteres ausgesetzt.

Genau eingehalten werden die jetzt schon geltenden Hygienemaßnahmen: Also die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Flächen, das regelmäßige Lüften und die Einhaltung von Abständen, soweit es möglich ist. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist nicht verpflichtend, aber auf freiwilliger Basis möglich.