Chronik/Wien

Neues Wiener Kindergarten-Schutzkonzept geht in Begutachtung

Das neue Wiener Kindergarten-und Tagesbetreuungsgesetz ist in Begutachtung gegangen. Laut Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) ist das Ziel der Änderung eine verpflichtende Verankerung des Kinderschutzes. Der Ressortchef hatte die Novelle nach Bekanntwerden eines Missbrauchs-Verdachtsfalls in einem Kindergarten angekündigt. Vorgesehen ist etwa, dass Betreiber künftig Schutzkonzepte erstellen müssen.

Konkret hat die Magistratsabteilung 11 (Amt für Jugend und Familie) eine Adaptierung folgender Gesetze und Verordnungen ausgearbeitet: des Wiener Kindergartengesetz WKGG), des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes (WTBG), der Wiener Kindergartenverordnung (WKGVO) und der Wiener Tagesbetreuungsverordnung (WTBVO). Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Kinderschutzbeauftragte sollen kommen

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass elementarpädagogische Einrichtungen künftig über ein eigenes Kinderschutzkonzept verfügen müssen. Auch wird vorgeschrieben, dass Kinderschutzbeauftragte zu ernennen sind. Auch regelmäßige Fortbildungen sollen den Schutz von Kindern vor physischer und psychischer Gewalt erhöhen.

Auch die sogenannten Nachsichtsbestimmungen werden erweitert, wie es in einer der APA übermittelten Stellungnahme hieß. Damit soll eine Rechtsgrundlage für die Veranlassung einer Schließung von Kindergärten geschaffen werden. Im Visier stehen dabei Einrichtungen, die ohne Bewilligung betrieben werden. Der Strafrahmen in diesem Bereich wird erhöht.

"Das nun in Begutachtung befindliche neue Kindergarten-und Tagesbetreuungsgesetz stellt sicher, dass Kinderschutz in allen Wiener elementarpädagogischen Einrichtungen höchste Priorität hat. Ich bin froh, dass das mit zahlreichen Expertinnen und Experten ausgearbeitete Gesetz rasch auf den Weg gebracht werden konnte", betonte Wiederkehr.

In der MA 11 wird zudem eine "Kompetenzstelle Kinderschutz" eingerichtet. Sie solle sicherstellen, dass alle gesetzlichen Maßnahmen eingehalten werden. Auch über begleitende Schulungs- und Fortbildungsangebote soll die Stelle informieren.