Chronik/Wien

Illegale Moschee in Wien aufgeflogen: Betreiber narrt Behörde

Erneut erregt eine illegale Moschee in Wien Aufsehen. Wie Heute berichtet, dürfte ein „irannaher Betreiber“ auf einem Industrieareal in der Simmeringer Grillgasse einen Gebetsraum für etwa 50 Gläubige eingerichtet haben, in dem regelmäßig Predigten schiitischer Geistlicher stattfänden. Da der Betrieb einer religiösen Einrichtung der Widmung im Betriebsgebiet widerspricht, habe man versucht, das "Imam Sajjad Islamic Center" geheim zu halten.

Die Causa erinnert frappant an die vom KURIER im Jänner aufgedeckte illegale Moschee in der Floridsdorfer Richard-Neutra-Gasse – wo das schiitische Imam-Ali-Zentrum auf einer iranischen Liegenschaft ebenfalls eine nicht genehmigte Gebetsstätte einrichtete. Weil es sich auch hier um ein Betriebsgebiet handelt, hatte die Behörde eine religiöse Nutzung des Gebäudes untersagt.

Der KURIER versucht, offene Fragen um die beiden Geheim-Moscheen zu beantworten.

Ist denkbar, dass die iranischen Gläubigen, die nun nicht in der Richard-Neutra-Gasse beten dürfen, einfach in die Grillgasse ausgewichen sind?

Insider bezweifeln das eher, weil die Gebetsräumlichkeit in Simmering bedeutend kleiner sei als jene in Floridsdorf. Sie entspreche also nicht dem Platzbedarf des Imam-Ali-Zentrums. Dem Vernehmen nach soll es sich beim Betreiber der Geheim-Moschee in der Grillgasse zudem um eine pakistanische Gruppierung handeln.

Besteht eine Beziehung zwischen den geheimen Gebetsstätten?

Es gibt zumindest personelle Parallelen. So sollen an der Eröffnung der Moschee in Simmering Vertreter des Imam-Ali-Zentrums teilgenommen haben – wie etwa der hohe schiitische Geistliche Mohammad Mohsenzadeh. Er sei allerdings „bloß eingeladen“ gewesen und habe keine tragende Funktion innegehabt, behauptet ein Vereinsmitglied. Der Hodschatoleslam (der Rang entspricht in etwa einem Bischof bei den Katholiken) wurde nach der Aufregung um die illegale Moschee in Floridsdorf zudem bereits im Februar in den Iran zurückbeordert.

Wem gehört die Immobilie überhaupt?

Die Liegenschaft in der Grillgasse 51 gehört laut Grundbuch Ruth Berger. Googelt man den Namen, so gelangt man auf www.lewy.at, die Homepage der Ruth Berger GmbH, die Industrieimmobilien, Hallen, Lager, Büros und Wohnungen in Wien, NÖ und OÖ vermietet. Beim Unternehmen war am Montag jedoch niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Eine eMail-Anfrage des KURIER blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Warum ist die Moschee illegal?

Aus zwei Gründen: Zum einen liegt die Adresse im Betriebsgebiet, wo die Flächenwidmung eine gewerbliche Nutzung der Liegenschaft vorschreibt. Religiöse Einrichtungen sind hier nicht gestattet. Und zum anderen ist der Betreiber nicht bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) registriert oder einer genehmigten Kultusgemeinde zuzurechnen. Das wäre aber Voraussetzung, um eine Moschee betreiben zu dürfen (siehe unten).

Fiel der Betreiber der Simmeringer Geheim-Moschee bereits unangenehm auf?

Nein. Nachbarn zufolge sollen zwar „regelmäßige Treffen“ auf dem Areal stattfinden. Laut Katharina Krammer, Vize-Bezirksvorsteherin in Simmering (FPÖ), gab es bis dato aber keine Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Behörde erfuhr eigenen Angaben zufolge ebenfalls erst aus den Medien vom versteckten Gebetsraum.

Wie reagiert die Stadt auf die Causa?

Die Simmeringer Bezirksvertretung schaltete die Baupolizei ein, erklärt Krammer. Seitens der Behörde wurde umgehend ein Lokalaugenschein in die Wege geleitet. Die Beamten standen am Montag allerdings vor verschlossenen Türen und konnten auch keinerlei Aktivitäten feststellen. „Nun wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“, stellt Guido Markouschek, der stellvertretende Leiter der Baupolizei, klar. Sollte dabei eine widmungswidrige Nutzung der Liegenschaft festgestellt werden, droht eine Geldstrafe.

Was ist eigentlich der Status quo in Floridsdorf? Ist die nicht bewilligte Moschee dort weiterhin in Betrieb?

Laut Baupolizei ist das nicht der Fall. Nach zahlreichen Kontrollen dürften die Betreiber des Imam-Ali-Zentrums die widmungswidrige Nutzung eingestellt haben. Der schiitische Verein legte gegen die Entscheidung der Behörde, den Moscheebetrieb zu untersagen, allerdings Berufung ein. Zurzeit warten beide Seiten auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Sollte diese zu Ungunsten des Vereins ausfallen, wird ein Verkauf der Liegenschaft überlegt.

Auch IGGÖ wusste nichts von Geheim-Moschee

Der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) war der geheime Gebetsraum in der Simmeringer Grillgasse nicht bekannt. Laut Sprecher Rusen Timur Aksak sei „an besagter Adresse weder eine Moscheegemeinde noch eine Moscheeeinrichtung gemeldet“. Mit den Betreibern der Räumlichkeiten stehe man nicht in Kontakt.

Warum die Betreiber die Einrichtung nicht wie im Islamgesetz vorgeschrieben bei der IGGÖ registrieren ließen – ob aus Unwissen oder weil sie unterhalb des Radars bleiben wollten – sei zurzeit reine Spekulation, so Aksak.

Ob es sich bei den nun bekannt gewordenen Räumlichkeiten überhaupt um eine echte Moschee handelt, ist ohnehin fraglich. Denn damit eine Moschee betrieben werden darf, sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen: So muss die Gebetsräumlichkeit mindestens 40 Personen fassen. Zudem hat regelmäßig ein Freitagsgebet  stattzufinden. Die Einrichtung benötigt einen hauptamtlichen Imam. Und sie muss sich der Verbreitung der Lehre des Islam verpflichten.

Treffen diese Punkte nicht zu, handelt es sich de facto um keine Moschee  und die Einrichtung ist nicht registrierungspflichtig.

Verwaltungsgericht

Aktuell sind bei der Glaubensgemeinschaft bundesweit 360 Moscheen und 47 Fachvereine registriert.  Die IGGÖ prüft, ob diese die formalen Kriterien erfüllen und überwacht den religiösen Betrieb innerhalb der IGGÖ-Glaubenslehre.

Unter den 360 Moscheen befinden sich auch schiitische Einrichtungen. Diese erfüllen zwar die erforderlichen Kriterien und werden intern deshalb als Teil der Glaubensgemeinschaft betrachtet. So sitzt etwa Erich Muhammed Waldmann, der Imam des iranischen Imam-Ali-Zentrums, als Beobachter im Obersten Rat (also im obersten Gremium) der IGGÖ. Vom Kultusamt werden die Schiiten aber nicht als eigene Kultusgemeinde anerkannt – wogegen sie vor dem Landesverwaltungsgericht Wien berufen haben.