Halloween: Was Sie heute wissen müssen
Gruselig verkleiden und Süßigkeiten sammeln – Halloween wird auch in Wien immer mehr gefeiert. Der KURIER hat zehn Aktivitäten herausgesucht, die zu einem gelungenen Fest gehören.
1. Die richtige Verkleidung besorgen
Was die schaurigsten Trends der Saison sind, weiß man im Geschäft Jux Witte. Die Tage vor dem 31. Oktober gehören zu den stärksten im Jahr. Besonders gut gingen vergangenes Jahr Krankenschwestern-Kostüme, Skelette und Trump-Perücken.
Info: 6., Linke Wienzeile 16
2. Nachts über den Friedhof gehen
Pünktlich vor Halloween lassen die Friedhöfe Wien ihre Nacht-Führung wieder aufleben. Bei Eine Führung zum Fürchten erfahren Besucher am Zentralfriedhof von schaurigen Bestattungsmodalitäten und modernen Grabräubern.
Info: Sondertouren am 31. 10., 1.11. und 2.11. um 22 Uhr, Anmeldung: office@gabitours.at, Treffpunkt: 2. Tor; 38 Euro
3. "Süßes, sonst gibt’s Saures" sagen
Kein Wunder, dass Halloween bei den Jüngeren beliebt ist. Immerhin gibt es hier den Brauch, von Fremden Süßigkeiten zu verlangen. Und jene, die dem nicht nachkommen, dürfen – gemäß dem englischen Ausdruck Trick or Treat (dt. „Süßes, sonst gibt’s Saures) – bestraft werden.
4. Süßigkeiten besorgen
Um nicht Tomaten oder Eier auf die Haustür geschmissen zu bekommen, ist es für Erwachsene ratsam, sich im Vorfeld mit Süßigkeiten einzudecken.
5. In Kürbisse Gesichter schnitzen
Wer mit seinem Kindern den obligatorischen Kürbis nicht alleine schnitzen möchte, kann das auf dem Biohof Radl mit anderen tun.
Info: 22., Hirschstettner Straße 85, wochentags 8.30 bis 15.30 Uhr, September und Oktober.
6. Ein schaurige Rätselrallye absolvieren
Um Wien ranken sich zahlreiche Gruselgeschichten. Beim Halloween-Special der analog-virtuellen Rätselrallye Archäo Now können diese alten Orte neu entdeckt werden.
7. Horror-Führung im Leopold Museum
Am 31. Oktober ist nicht nur Halloween, sondern auch der 101. Todestag von Egon Schiele. Bei einer Horror-Führung erfährt man morbide Fakten und Geschichten über österreichische Künstler wie Egon Schiele und Co.
Info: 31.10. 19 Uhr, Leopoldmuseum
8. Schaurige Parade im Prater besuchen
Am 31. Oktober gibt es im Prater nicht nur in der Geisterbahn Gänsehaut-Garantie. Highligt des fürchterlichen Spektakels um 19.30 Uhr: das Verbrennen der Strohstatue Burning Calafati.
Info: 31. 10., ab 14 Uhr, Eintritt frei.
9. Kultiges Grusel-Musical erleben
Bereits zum fünften Mal zeigt das Haydn-Kino das Glamour-Grusel-Musical Rocky Horror Picture Show. Der ganze Saal singt, spricht, tanzt und timewarped mit.
Info: 31.10., 19.30 oder 21.45 Uhr, 6., Mariahilfer Straße. 57 , Tickets gibt es unter: 01 5872262.
10. Bei einer Halloween-Party abtanzen
Und zu guter Letzt gibt es natürlich auch noch allerhand Halloween-Party-Specials in Dutzenden Lokalen der Stadt. Ein Glanzlicht, das heuer zum letzten Mal stattfindet, ist das Scaryfest in der Ottakringer Brauerei.
Info: 31.10., 16., Ottakringer Platz 1
Was zu Halloween erlaubt ist und was nicht
Der KURIER weiß, was erlaubt ist – und wo man aufpassen sollte: Landen zu wenige Süßigkeiten in der Sammelbox, besagt die ungeschriebene Halloween-Regel eigentlich, dass man den weniger großzügigen Nachbarn einen Streich spielen darf. Häuser mit Klopapier einzuwickeln oder Eier auf Eingangstüren zu werfen steht auf der Beliebtheitsskala der Streiche ganz oben.
Übertreibt man es mit dem „Sauren“, dann können aber hohe Strafen drohen, wie Hans-Peter Stückler vom Bundeskriminalamt erklärt: „Wir sind an Halloween seitens der Polizei verstärkt mit Streifen unterwegs. Unsere Botschaft ist, dass nicht alles erlaubt ist. Das Beschmieren einer Hauswand kann zum Beispiel mehrere tausend Euro Strafe kosten.“
Vor allem das Hantieren mit Pyrotechnik – dazu zählen auch schon Silvesterknaller – kann gefährlich werden. Bringt man dadurch sich oder andere Personen in Gefahr, drohen dem Verursacher sogar Gefängnisstrafen von bis zu drei Monaten.
Eltern in der Pflicht
Besonders beliebt ist das Süßes-oder-Saures-Spielen bei Kindern und Jugendlichen. Die Eltern sollten ihre Sprösslinge aber lieber gut im Auge behalten. Kinder unter 14 Jahre können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, im Fall von Sachbeschädigungen sind aber sehr wohl zivilrechtliche Folgen möglich. Zahlen müssen dann in den meisten Fällen die Eltern. Auch in Sachen Verkleidung ist Vorsicht geboten. Viele wollen an diesem Tag so gruselig wie möglich aussehen. Übertreibt man es , könnte es zu einem Polizeieinsatz kommen. Etwa, wenn sich andere Menschen durch das Kostüm – zum Beispiel das eines Horrorclowns – bedroht fühlt. Was die Konsequenzen sind, wird einzeln geprüft. Das Vermummungsverbot gilt zu Halloween übrigens nicht.