Chronik/Wien

Zweite Leiche in der Donau: Vater von totem Bub identifiziert

Der tragische Fall, der im Moment die Wiener Ermittler fordert, begann Sonntag vor einer Woche: Eine 39-jährige Frau hatte in ihrer Wohnung in Liesing auf ihren Ex-Mann gewartet, der den gemeinsamen fünfjährigen Sohn nach dem Besuchswochenende nach Hause bringen sollte. 

Der 41 Jahre alte Mann aus Liberia kam aber alleine zurück, bedrohte die Frau mit einer Schreckschusspistole und attackierte sie schließlich mit einem Hammer.

Die Frau erlitt Kopfverletzungen. Nur das Eingreifen eines Nachbarn dürfe das Leben der Frau gerettet haben. Der 41-Jährige flüchtete daraufhin vom Tatort, heißt es bei der Polizei. 

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Der Fünfjährige befand sich während des Treffens der Eltern nicht in der Obhut des Mannes. Nach dem Bub und seinem Vater wurde seitdem gefahndet.

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Zunächst wurde auch spekuliert, dass der Vater den Buben vielleicht ins Ausland gebracht hatte. Weil sich das Ex-Paar das Sorgerecht für ihr Kind teilte, wäre das grundsätzlich möglich gewesen. 

Bub ist ertrunken

Diesen Sonntag wurde es dann aber traurige Gewissheit, dass das Kind tot ist. Der Körper des Fünfjährigen war in der Neuen Donau entdeckt worden. Die Obduktion ergab, dass der Bub ertrunken ist. 

Im Vorfeld wurde zudem spekuliert, ob der Vater seinem Sohn etwas angetan hatte. „Anzeichen auf äußere Gewaltanwendung konnten nicht diagnostiziert werden“, hieß es am Sonntagabend dazu in einer Aussendung der Polizei.

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Weitere Untersuchungen zur Todesursache stehen aber seitens der Ermittler noch aus. 

Identifizierung vor Ort nicht möglich

Bei der zweiten Leiche war zunächst unklar, ob es sich um den Vater des Fünfjährigen handelt. „Die Identifizierung des männlichen Toten konnte nicht am Fundort vorgenommen werden“ , sagte Polizeisprecher Matthias Schuster auf KURIER-Anfrage.

Eine Daktyloskopie – ein Verfahren zur Personenidentifizierung anhand von Fingern und Handflächen – brachte schließlich Klarheit und bestätigte den Anfangsverdacht. Ein Obduktionsergebnis steht indessen noch aus. In der Familie dürfe es bereits in der Vergangenheit zu Gewalt gekommen sein.

Wie bekannt wurde, war gegen den Vater vor einiger Zeit bereits ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Wenn ein solches im Zusammenhang mit Kindern verhängt wird, schaltet sich automatisch die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) ein, was auch hier der Fall war.  

Kontakt mit der MA 11

Dabei stehe laut MA 11 im Vordergrund, was die Familie genau benötige. Dementsprechend standen die Mitarbeiter eine Zeit lang mit der Mutter des Fünfjährigen in Kontakt. 

Als dann aber klar gewesen sei, dass die Mutter für den Buben sorgen könne und alle Maßnahmen zu seinem Schutz ergriffen worden waren, zog sich die MA 11 wieder zurück.