Fünf Monate bedingte Haft für sexuelle Belästigung in Wiener U-Bahn
"Es war ein Schock", schilderte eine junge Frau am Wiener Landesgericht einen Vorfall, der ihr am 11. Oktober 2022 in einer Garnitur der U-Bahnlinie U3 widerfahren war. Ein fremder Mann griff ihr ans Gesäß. "Es war intensiv. Und er hat gestöhnt", erinnerte sich die 18-Jährige. Geistesgegenwärtig zückte sie ihr Handy und filmte den Unbekannten: "Ich wollte nicht, dass er einfach davonkommt." Das konnte tatsächlich verhindert werden - der Täter wurde am Donnerstag verurteilt.
Andere Frau kam zur Hilfe
Ein 28-Jähriger Mann wurde wegen sexueller Belästigung, versuchter schwerer Körperverletzung und Nötigung zu fünf Monaten Haft verurteilt, die er unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen bekam. Eine andere Frau hatte den Übergriff in der U-Bahn mitbekommen und war der 18-Jährigen zu Hilfe gekommen. Der Mann packte sie und schleuderte sie in eine Ecke. Zwei männliche Fahrgäste schritten nunmehr ebenfalls ein, der U-Bahn-Fahrer hielt zwischen den Stationen Johnstraße und Schweglerstraße an, nachdem die Notruftaste betätigt worden war. Die alarmierte Polizei nahm den Tatverdächtigen fest.
Drogeneinfluss?
Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass sich der gebürtige Algerier illegal im Land befand. Im Ermittlungsverfahren behauptete er zunächst, "der Teufel" sei damals in ihn gefahren. Vor Gericht bekannte er sich nun schuldig und erklärte, er sei unter dem Einfluss von Marihuana gestanden: "Ich bin an Marihuana nicht gewöhnt. In Algerien haben wir Marihuana nicht." Er habe die Frau irrtümlich für seine Freundin gehalten und ihr deshalb ans Gesäß gegriffen. Erst als diese sich gedreht habe, "habe ich begriffen, was los ist."
Auf die Frage, weshalb er sich aggressiv verhalten habe, als die 18-Jährige Hilfe bekam, erwiderte der 28-Jährige: "Ich habe aus Angst gehandelt. Es tut mir leid. Ich war an diesem Tag nicht bei mir."
Der bisher unbescholtene Mann nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Nach der Verhandlung wurde der 28-Jähriger von drei Fremdenpolizisten in Empfang genommen, die als Zuhörer dem Prozess beigewohnt hatten. Der Algerier wurde in Schubhaft genommen.