Demo in Wien fix: Corona-Zweifler gehen auf die Straße
Eine kleine Demonstration von Gegnern der Covid-19-Verordnung in Wien darf stattfinden. Die sogenannte "Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen (ICI)" hat das in einer OTS-Aussendung bekannt gegeben. Die LPD Wien bestätigte das auf KURIER-Anfrage. Fünf Personen sollen daran teilnehmen.
Die Versammlung werde unter bestimmten Auflagen stattfinden, sagte ein Sprecher der LPD Wien. Die Demonstranten müssen einen Meter Abstand halten und sämtlich Covid-Maßnahmen einhalten. Im Zuge der Lockerung der Corona-Maßnahmen ist auch die Genehmigung von Versammlungen neu bewertet worden. Demnach können unter Einhaltung von Auflagen wie Abstandsregeln, Desinfektionsmittel und Schutzmasken für alle Teilnehmer künftig Demonstrationen mit geringer Personenzahl wieder erlaubt werden.
Die Veranstalter hätten nachvollziehbar darlegen können, dass "sie der Gefahr der Entstehung einer Infektionskette und somit der Gefahr der Verbreitung entgegenwirken". Dennoch werde die Polizei zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften vor Ort sein.
"Schwache Corona-Kurve"
Man bedanke sich bei der Polizei für das "verfassungskonforme Vorgehen", so die ICI. Unterstützt wird die Demonstration vom Mediziner Christian Fiala und dem Rechtsanwalt Roman Schiessler. Fiala ist bereits als Gegner der Maskenpflicht aufgefallen - er behauptet, dass diese schädlich seien.
Die Versammlung starte am Freitag, 15 Uhr, am Albertinaplatz in Wien, heißt es. Die Demonstranten fordern, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine "Eilt-Prüfung" des "Covid-19 Maßnahmengesetzes" durchführt und die Maßnahmen beendet werden. Der "Höhepunkt der ohnehin schwachen Corona-Kurve" sei "längst abgeflaut", behauptet die ICI. Eine weitere Forderung ist eine klare Aussage von Bundespräsident Van der Bellen zum Schutz der Verfassung und der Grundrechte.
Abwägung: Versammlungsfreiheit gegen Covid-Maßnahmen
"Bei jeder einzelnen angezeigten Versammlung wird die Behörde die Versammlungsfreiheit und die Gefährdung des öffentlichen Wohls (Ausbreitung einer leider auch tödlich verlaufenden Krankheit) durch die Abhaltung der Versammlung gegeneinander abwägen", kommentiert die LPD Wien den Beschluss.
Grundsätzlich würden die bisher erlassenen Gesetze und Verordnungen "zeigen, dass der Vermeidung von Menschenansammlungen, dem Einhalten von Abständen zwischen Personen und dem Mund- und Nasenschutz höchste Bedeutung für die erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie einzuräumen ist". Deshalb müssen bei Versammlungen konkrete Auflagen erfüllt werden, um eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Der Veranstalter muss klar darlegen können, dass er diese erfüllen kann.