Chronik/Wien

Abschiebung eines 7-jährigen Buben wurde ausgesetzt

Bis Freitag gab es noch Hoffnung für den siebenjährigen Noe G. und seine Mutter Nino. Die Familie hatte einen Termin beim Bundesamt für Fremdenwesen, um dort zu erklären, warum es für den kleinen Noe nicht zumutbar wäre, in die Heimat der Mutter nach Georgien abgeschoben zu werden. Eineinhalb Stunden dauerte die Einvernahme, bis man zur letzten Frage kam: Was würden Sie tun, wenn der Bescheid negativ ist?

Noch bevor die Mutter antworten konnte, standen zwei Vollzugsbeamte in der Tür und nahmen Noe und Nino in Schubhaft. „Sie haben mir Noe fast aus den Armen gerissen“, sagt Katharina Hofbauer, eine gute Freundin der Familie, die bei dem Termin dabei war. 

Wende am Freitagabend

Am späten Freitagabend gab es dann eine Wende: Wie das Innenministerium mitteilte, wurde die Abschiebung vorerst abgeblasen, es sollen nun noch weitere Unterlagen geprüft werden. Mutter und Sohn wurden aus der Schubhaft entlassen.

Am Sonntag sollten sie nach Georgien abgeschoben werden. In ein Land, das Noe nicht kennt. Er lebt, seitdem er ein Jahr alt ist, in Wien. Seine Mutter war damals vor ihrem gewalttätigen Lebensgefährten geflüchtet. Zu Wien hat sie eine Verbindung, hatte in ihrer Jugend schon als Au Pair hier gearbeitet. 

Trotz vieler Versuche, einen Aufenthaltstitel in Österreich zu bekommen, soll Nino G. mit ihrem Sohn zurück nach Georgien. Dort sei sie aber gefährdet, wie ihr Anwalt Michael Vallender dem KURIER sagt: „Die Frau ist  vor ihrem drogensüchtigen und gewalttätigen Freund nach Österreich geflüchtet, als Noe ein Jahr alt war. Wenn sie jetzt nach Tiflis zurückkommt, besteht weiter die Gefahr, dass der Mann sie sucht und ihr und dem Kind etwas antut. In Georgien gibt es noch schlechtere Gesetzte gegen Gewalt an Frauen als in Österreich und es gibt auch keine Möglichkeit, zum Beispiel in ein Frauenhaus zu gehen.“ 

Dass Noe nicht in Österreich bleiben darf, ist für alle, die den Fall kennen, unverständlich. „Er geht in die zweite Klasse Volksschule und spricht nur Deutsch. Er hat gute Noten, viele Freunde und ist sehr engagiert“, sagt die Direktorin der Volksschule, die Noe besucht. 

„Perfides Vorgehen“

In seiner Freizeit macht der Siebenjährige auch bei den Pfadfindern mit und spielt Klavier. Seine Mutter ist bei Kinderschutzvereinen als ehrenamtliche Helferin beteiligt, von wo sie auch Katharina Hofbauer kennt: „Bei der Behörde wurde uns am Vormittag noch gesagt, wir sollen Stellungnahmen verfassen, die dafür sprechen, dass Noe bleiben kann. Es wurde uns eine Frist von zwei Wochen eingeräumt. Und plötzlich standen die Vollzugsbeamten im Raum. Es ist perfide, dass uns zuerst Hoffnung gemacht wird und währenddessen schon die Beamten informiert werden, die die Familie dann festnehmen“, sagte Hofbauer am Nachmittag. Jetzt schöpft sie wieder Hoffnung.

Der Fall ist fast ident mit dem der 13-Jährigen Tina, die im Jänner 2021 nach Georgien abgeschoben wurde. In diesem Fall wurde da Vorgehen der Behörden für rechtswidrig erklärt. Weil Tina so gut integriert war, durfte das Mädchen wieder nach Österreich zurückkehren. Anwalt Vallender will nun auch im Fall Noe weitere rechtliche Schritte einleiten