14 Jahre Haft für Mordversuch in Wiener Justizanstalt
Weil er in der Justizanstalt Wien-Josefstadt einem Mithäftling mit einem zugespitzten Buttermesser insgesamt sechs Mal in den Rücken und in die Flanke gestochen hatte, ist ein 25-Jähriger am Donnerstagabend am Landesgericht zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen folgten mit sechs zu zwei Stimmen der auf versuchten Mord lautenden Anklage. Zusätzlich wurde der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die beiden anderen Zellengenossen waren dem Angegriffenen zu Hilfe gekommen, der 27-Jährige erlitt keine lebensgefährlichen Verletzungen. Er war in der Nacht auf den 3. August 2020 mit dem Jüngeren in eine zunächst verbale Auseinandersetzung geraten, nachdem sich jener in der Vier-Personen-Zelle abfällig über Juden geäußert und antisemitische Bemerkungen getätigt hatte.
Antisemitische Aussagen
„Er hat über Juden geschimpft“, erinnerte sich der 27-Jährige vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Stefan Apostol). Er habe das nicht zugelassen, die darauf hin einsetzenden Aggression beim 25-Jährigen bemerkt und sei diesem daher aus dem Weg gegangen: „Ich wär' ja in den kommenden Tagen rausgekommen (enthaftet worden, Anm.).“ Als er vom WC zurückkehrte, sei der Angeklagte mit dem Messer auf ihn losgegangen.
Der Angeklagte machte Notwehr geltend. Der 25-Jährige und das spätere Opfer hatten im Haftraum aus gegärtem Obst, Germ und Zucker selbsthergestellten Alkohol getrunken. Als beide alkoholisiert waren - wie später festgestellt wurde, hatten die Männer jeweils mehr als 1,5 Promille im Blut -, eskalierte ihr Streit. „Mir ist die Hand ausgerutscht, ich hab ihm eine geben. Er hat mich genervt“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Der 27-Jährige habe zurückgeschlagen und sei dann „richtig aggressiv“ geworden und auf ihn „eingesprungen“.
"Wollte ihn nicht verletzen"
„Ich hab' mich nur verteidigt“, behauptete der 25-Jährige. Er habe den Mithäftling mit dem Messer „nur abschrecken“ wollen: „Ich wollte ihn nicht verletzen oder gar töten.“
Die Geschworenen schenkten dieser Verantwortung mehrheitlich keinen Glauben. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn mitteilte, wurden bei der Strafbemessung neben fünf Vorstrafen wegen Gewalt- und Vermögensdelikten auch rassistische und antisemitische Beweggründe erschwerend gewertet.
In den Maßnahmenvollzug wurde der 25-Jährige eingewiesen, weil ihm Gerichtspsychiater Peter Hofmann zwar Zurechnungsfähigkeit, aber eine gestörte Persönlichkeit bescheinigte. Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen, die in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gewährleistet sind, wäre laut Hofmann zu befürchten, dass der Mann nach seiner Entlassung neuerlich Straftaten mit schweren Folgen setzen wird.