Chronik/Welt

Deutschland: 12-Jährige wohl von ihrer besten Freundin getötet

Dass die beiden Mädchen, die am Wochenende in Deutschland nach eigenen Angaben die zwölfjährige Luise getötet haben, aus deren "Bekanntenkreis" stammten, hatten die Ermittler bereits am Dienstag mitgeteilt. Weitere Informationen durften sie zum Schutz der erst 12- und 13-jährigen und per Gesetz nicht schuldfähigen Täterinnen nicht machen.

Informationen der Bild-Zeitung vom Mittwoch zufolge handelte es sich bei der älteren Täterin um die "beste Freundin" des Opfers. Bei ihr habe Luise am Freitag übernachtet, bevor das dritte Mädchen am Samstag dazukam. Die Kinder seien dann laut Augenzeugen gemeinsam in den Wald gegangen, in dem Luise getötet wurde.

Danach sollen die beiden Täterinnen laut Bild zurück zum Haus der älteren Freundin gegangen sein. Diese habe denn Luises Eltern angerufen und gesagt, Luise habe sich um 17.30 Uhr auf den Heimweg gemacht, sich später aber nicht wie gemeldet. 

Nicht schuldfähig

Die Täterinnen leben vorerst nicht mehr bei ihren Eltern. Sie seien "außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht", teilte der zuständige Kreis Siegen-Wittgenstein mit. "Das ist auch damit verbunden, dass die Kinder nicht ihre bisherigen Schulen besuchen."

Die Mädchen hätten aber weiterhin Kontakt zu ihren Eltern. Das sei "aufgrund des jungen Alters der Mädchen für die Entwicklung einer gelingenden Unterstützung sehr bedeutsam und wird insofern unterstützt", teilte der Kreis mit.

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Wegen ihres Alters sind die Täterinnen nicht schuldfähig und können deshalb nicht vor Gericht angeklagt werden. Daran will der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP) nicht rütteln, auch wenn es im Internet Forderungen nach einer Absenkung des Alters für Strafmündigkeit (derzeit 14 Jahre) sowie eine entsprechende Petition gab. 

„Dass offenbar zwei kleine Mädchen diese abscheuliche Tat begangen haben, lässt sich kaum begreifen und macht tief betroffen“, sagte Buschmann am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

„Solch schwere Verbrechen können nicht folgenlos bleiben - sie tun es in der Regel auch nicht.“

Kinder unter 14 Jahren würden zwar strafrechtlich nicht belangt, „aber unsere Rechtsordnung kennt andere Wege, um darauf zu reagieren, etwa das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht“, sagte Buschmann.

„Heute machen mich aber der Tod des kleinen Mädchens und die schrecklichen Umstände einfach nur traurig“, fügte er hinzu.

Motiv weiter unklar

Zum Motiv machten die Ermittler bisher mit Verweis auf den Schutz der noch strafunmündigen Kinder keine Angaben. Vermutlich hätten „irgendwelche Emotionen“ eine Rolle gespielt, hieß es bei einer Pressekonferenz am Dienstag.

Die tatverdächtigen Mädchen waren ins Visier der Ermittler geraten, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen. Ob der Tötung ein Streit zwischen den Täterinnen und dem Opfer vorangegangen war, wie Focus und Bild berichtete, blieb unkommentiert. Die Tatwaffe wurde bisher nicht gefunden.

Wer Sorgen, Ängste, Depressionen oder Suizid-Gedanken hat, sollte sich an vertraute Menschen wenden. Oft hilft bereits das Sprechen über die Gedanken dabei, sie zumindest vorübergehend auszuräumen. Auch die Telefonseelsorge bietet schnelle erste Hilfe an und vermittelt Ärzte, Beratungsstellen oder Kliniken. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von Ängsten oder Depressionen betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge in Österreich kostenlos unter der Rufnummer 142 oder über die Website telefonseelsorge.at