Chronik/Salzburg

Salzburger IS-Anhängerin: Kommt Maria G. endlich nach Hause?

Am Freitag befasst sich das Bundesverwaltungsgericht in Wien mit der Rückkehr der seit zehn Jahren in Syrien lebenden Salzburgerin Maria G. nach Österreich. 

Die Frau verschwand Ende Juni 2014 als 17-Jährige aus ihrem Elternhaus, um sich laut Ansicht der Behörden dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen. Sie bekam zwei Söhne und lebt seit der Zerschlagung der Terrormiliz in kurdischen Internierungslagern. Das Außenministerium weigerte sich bisher aber, sie zurückzuholen.

Wie die Ö1-Sendung „Hörbilder“ am Samstag berichtet hat, wandten sich die Eltern von G. nach dem Ende des IS in Syrien im Jahr 2019 mit der Bitte um Rückholung ihrer Tochter und der Enkelkinder an das Außenministerium. Doch das Ministerium stimmte nur zu, die Kinder nach Österreich zu bringen, nicht aber ihre Mutter. 

Da war die Identität der beiden Buben bereits mit einem DNA-Test nachgewiesen worden, sie gelten als österreichische Staatsbürger. Die Familie lehnte aber eine Rückkehr ohne Tochter mit Verweis auf das Wohl der Kinder ab.

Eigenverschulden

Nachdem weitere Bemühungen der Eltern durch die Corona-Pandemie verzögert wurden und schließlich scheiterten, stellte die Anwältin der Familie, Doris Hawelka, schließlich einen formalen Antrag auf Rückholung und erwirkte im September 2023 über das Bundesverwaltungsgericht, dass das Außenministerium statt formlosen Ablehnungen einen Bescheid ausstellen musste. 

Der fiel im Oktober negativ aus: Die Frau habe sich freiwillig der Terrormiliz IS angeschlossen, hieß es in einer Mitteilung gegenüber „Hörbilder“. „Es liegt somit eindeutig ein besonders hoher Grad der Eigenverschuldung vor.“

Der Bescheid ermöglichte es Hawelka jedoch, die Entscheidung des Ministeriums vom BVwG überprüfen zu lassen. Zugleich erwirkte sie, dass ein seit 2015 bestehender internationaler Haftbefehl gegen G. aufgehoben wurde. Eine Auslieferung der jungen Frau sei laut Justizministerium nicht möglich gewesen, weil es kein entsprechendes Abkommen mit Syrien bzw. der kurdischen Regionalverwaltung, die das Lager führt, gibt.

„Auch wenn das Außenministerium einer Rückholung sehr kritisch gegenübersteht: Der Fokus ist auf das Kindeswohl zu richten“, sagte Rechtsanwältin Hawelka am Montag zur APA. Die Mutter sei die einzige verbliebene Bezugsperson der Kinder, die Söhne seien ob ihres bisherigen Lebens schwer traumatisiert. „Diese letzte Stütze sollte man ihnen nicht wegnehmen - auch in Hinblick auf eine Integration in Österreich.“

Zudem habe der Bescheid des Ministeriums das junge Alter von G. bei der Ausreise nicht berücksichtigt. „Sie war 17, und man muss sich auch die Frage stellen, warum eine 17-Jährige ohne Zustimmung der Eltern in einen Drittstaat ausreisen kann.“ Auch Menschenrechtsorganisationen würden Staaten durchwegs zu einer Rückholung auffordern.

Erstes Verfahren dieser Art

Wie Hawelka erklärte, sei das Verfahren am BVwG das erste in so einer Angelegenheit. „Insofern ist es für alle Beteiligten Neuland.“ Das Gericht habe aber im Vorfeld umfassende Erhebungen eingeholt, die für acht Stunden anberaumte Verhandlung könnte am Freitag einen Abschluss finden. Außerdem werde mit dem Politologen Thomas Schmidinger noch ein Zeuge einvernommen. 

Der Wissenschafter hatte gegenüber „Hörbilder“ versucht aufzuzeigen, warum G. wenige Monate vor ihrem Verschwinden aus Österreich zum Islam konvertierte und nach Syrien reiste. Und er verwies darauf, dass die junge Frau wohl der IS-Propaganda auf den Leim gegangen ist. Ihr geäußerter Wunsch, Kindern im Bürgerkriegsland Syrien zu helfen, sei eindeutig vom IS lanciert worden.

„Das es in Österreich ein Strafverfahren gibt, ist ihr bewusst“, sagte Hawelka. Es sei in der Judikatur völlig unstrittig, dass es als Beitragshandlung zu werten sei, wenn man nur ins Herrschaftsgebiet des IS reiste, um dort zu leben. „Aber es gibt keine Indizien dafür, dass sie sich an Kampfhandlungen und Gewalttaten beteiligt hätte.“

Ermittlungsverfahren bzw. Prozess droht

Bekannt ist, dass G. zunächst einen mutmaßlichen IS-Kämpfer geheiratet hat. Der Mann soll aber schon zwei Monate später bei Kämpfen gestorben sein. 2015 heiratete G. dann offenbar erneut. Sollte sie nach Österreich zurückkehren können, würde sie nach Aufhebung des Haftbefehls nicht die sofortige Festnahme erwarten, wohl aber ein Ermittlungsverfahren und bei Anklage, Prozess und Verurteilung eine Strafe.