Wolfabschuss in Kärnten erlaubt, aber nicht wahrscheinlich
Die kürzlich vom Land Kärnten erteilte Abschussgenehmigung für einen Wolf gilt nur für einen Abschuss. Das teilte Barbara Wedenigg, Sprecherin von Landesrat Martin Gruber (ÖVP), am Mittwoch der APA mit. Ein Experte hält einen Abschuss jedoch nicht für sehr wahrscheinlich - und auch für Jäger stelle das eine heikle Aufgabe dar.
Gruber hatte als Referent für Landwirtschaft und Jagd den Abschuss genehmigt. Die Erlaubnis gilt für den Bereich der drei Gailtaler Almen Poludnigalm, Eggeralm und Kirchbacher Wipfelalm in den Gemeinden Hermagor und Kirchbach. „Die Genehmigung gilt nur für die, die in diesem Jahr die Jagdausübungsberechtigten für dieses Gebiet sind“, so Wedenigg. Sobald ein Wolf in diesem Gebiet geschossen wird, gilt er automatisch als derjenige, der für die Risse verantwortlich ist. „Aufgrund des engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs gehen die Sachverständigen davon aus: Wenn dort ein Abschuss passiert, dann ist es dieser Problemwolf.“ Sollte es nach einem Abschuss zu weiteren Rissen kommen, müsste es einen neuen Antrag geben, der wieder geprüft wird.
Der Wolfsbeauftragte des Landes Kärnten, Roman Kirnbauer, erklärte, dass bei einem Abschuss DNA-Analysen geplant sind. Dann könne man sagen, ob es sich um den für die Risse verantwortlichen Wolf handle. Für besonders wahrscheinlich hält der Experte einen Abschuss jedoch nicht. „Die Genehmigung ist für eine kleine Fläche, Wölfe haben aber ein sehr großes Einzugsgebiet. Ein Abschuss wäre schon ein Fünfer im Lotto.“
Jagd in der Dämmerung
Die Jagd selbst werde wohl in den Morgen- oder Abendstunden stattfinden, man versucht dabei mit mehreren Jägern dem Tier nachzustellen. Für die Jäger eine heikle Aufgabe. „Da jubelt keiner und sagt, 'juhu, wir können endlich Jagd auf den Wolf machen'.“ Durch das Jagdgesetz sind die Jäger aber verpflichtet, sich um den Abschuss zu kümmern. Falls es doch zu einem Abschuss kommen sollte, hoffe er auf Anonymität, wie bei Abschüssen in Deutschland. „Weil da kann sonst ein Shitstorm über einen kommen, das kann man sich gar nicht vorstellen.“
Die Jagd wird bis zum 30. September laufen, bis dahin gilt die Genehmigung. Eine Verlängerung ist nicht geplant. Unabhängig davon, ob ein Tier geschossen wird. „Das ist das Ende der Almsaison, dann werden die Tiere heruntergetrieben. Wir gehen davon aus, dass dann eine Gefahr für Weidetiere nicht mehr gegeben ist“, so Wedenigg.
Kritik
Die oppositionelle FPÖ kritisierte die Entscheidung. „Der Bescheid zum Abschuss von Wölfen auf drei Gailtaler Almen ist für Kärnten nichts weiter als eine fadenscheinige Minimallösung, die nichts bringt“, kritisierte der geschäftsführende FPÖ-Landesparteiobmann Erwin Angerer. Der freiheitliche Landwirtschaftskammer-Vizepräsident Manfred Muhr erklärte, man solle sich Salzburg als Vorbild nehmen, dort gebe es eine vernünftige Lösung.
Die Grünen um ihren Landwirtschaftskammerrat Reinhard Stückler zeigten sich skeptisch. Zwar verstünde man den Zorn der Viehhalter. „Es ist nur fraglich, ob sich die in Österreich lebende Wolfspopulation durch einen bis Ende September befristeten Abschussbescheid beeindrucken lässt.“ Andere Lösungen seien erforderlich. „Dazu zählt vor allem die Bezahlung von Hirten und Geld für bessere Zäune.“