Chronik/Österreich

WhatsApp-Betrug mit 524.000 Euro Forderung: Zwei Jahre Haft

Am Landesgericht Salzburg ist am Donnerstagabend ein 22-jähriger Mann wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Salzburger vorgeworfen, als Teil einer Bande über WhatsApp mit der „Tochter-Sohn-Masche“ binnen nur drei Monaten fast 150 Personen geschädigt und dabei 524.000 Euro gefordert zu haben. Tatsächlich erbeutete die Gruppe rund 215.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ab Herbst 2021 erhielten in Österreich Eltern erwachsener Kinder über den Messaging-Dienst vermehrt Textnachrichten wie die folgende aufs Handy: „Hallo Mama. Mein Handy ist kaputt, das ist jetzt meine neue Nummer. Du kannst sie speichern.“ Kurz darauf folgte eine weitere Nachricht der vermeintlichen Tochter oder des vermeintlichen Sohns, in der um dringende Begleichung einer Rechnung gebeten wurde - Kontodaten inklusive. Der Grund: Auf dem neuen Mobiltelefon sei noch kein E-Banking möglich.

Bis zu 7.300 Euro gezahlt

Die geforderten Beträge lagen meist zwischen 3.000 und 4.000 Euro, in einem Fall zahlte ein Opfer zweimal und verlor fast 7.300 Euro. 146 Personen fielen auf den Betrug herein, im Gros der Fälle blieb es aber beim Versuch. Laut Staatsanwalt war die Tätergruppe breit und arbeitsteilig aufgestellt. Der mehrfach vorbestrafte, drogensüchtige Angeklagte schrieb die Textnachrichten nicht selbst, er soll aber für das Organisieren von Wertkarten-Rufnummern verantwortlich gewesen sein. Dazu bewegte er Jugendliche oder Obdachlose gegen geringes Entgelt, ihm die Wertkarten zu kaufen. Mit den Nummern richtete er WhatsApp-Konten ein und gab sie weiter.

Außerdem soll er für die Überweisungen von den Betrugsopfern Bankkonten von Freunden und Bekannten benutzt haben. Er spielte ihnen vor, Geld aus einer Erbschaft überwiesen bekommen, aber keinen Zugriff auf sein Konto zu haben. Dafür, dass sie ihm die Konten zur Verfügung stellten, habe er ihnen zwischen 100 bis 200 Euro gegeben, sagte er heute. Gemeinsam holte man das Geld von der Bank ab, einen Teil schickte der Angeklagte in der Folge mit dem Überweisungsdienst Western Union ins Ausland. Auffällig: Er behielt stets deutlich mehr als die Hälfte der Summe für sich.

Geschäftsidee aus der Haft

Begonnen hat die Betrugsserie übrigens drei Tage nachdem der Angeklagte am 4. September 2021 aus dem Gefängnis entlassen worden war. „Er hat aus der Haft heraus eine Geschäftsidee mitgenommen, die er dann umgesetzt hat - gemeinsam mit bisher unbekannten Mittätern“, sagte der Staatsanwalt.

Der 22-Jährige bekannte sich heute „teilweise schuldig“. Er sei lediglich für zehn der Betrugsfälle verantwortlich. Laut seinem Verteidiger wurde dabei ein Schaden von 59.965,93 Euro angerichtet. Der Angeklagte erzählte heute dem Richter, wie er zwei Tage nach seiner Haftentlassung von einem Pakistaner mit niederländischem Autokennzeichen in Salzburg auf offener Straße angesprochen worden war und um Hilfe bei einer Kontofrage gebeten worden ist. Daraus habe sich dann eine Geschäftsbeziehung entwickelt. „Ich wusste schon, dass das nichts Legales ist. Aber ich habe damals Geld für Drogen gebraucht.“

Kontaktmann

Den richtigen Namen seines Kontaktmannes kenne er nicht. „Er hat mir einmal geschrieben, dass er eigene Leute ausgebildet hat, die zielgerichtet auf WhatsApp die Opfer anschreiben. Und er hat gesagt, er hat mehrere Leute in Salzburg, die für ihn das gleiche machen wie ich.“

Im Prozess ging es auch darum, ob der Angeklagte ein kleiner Fisch ist oder doch federführend an den Taten beteiligt war. Ausgewertete Handy-Chats könnten den Schluss zulassen, dass der Ende November 2022 festgenommene 22-Jährige durchaus eine wichtige Rolle in der Band einnahm: Und: „Vorher hat es dieses Betrugsphänomen in Österreich nicht gegeben“, sagte der Staatsanwalt zum Angeklagten. Auch wenn man heute fast täglich davon in der Zeitung lese. „Der enge Salzburg-Bezug der Taten hat mit ihrer Festnahme aufgehört.“

Zusätzlich zu den zwei Jahren Gefängnis wurden dem Angeklagten heute frühere, zuletzt bedingt widerrufene Haftstrafen im Ausmaß von sechs Monaten zurückgenommen. Er muss also für insgesamt 30 Monate in Haft. Einen zweiten Schuldspruch gab es am Abend für die 28-jährige vorbestrafte Ex-Freundin des Angeklagten. Sie hat etwa das Konto ihres minderjährigen Sohns zur Verfügung gestellt und soll den 22-Jährigen in einigen Fällen bei der Akquise von Bankdaten unterstützt haben. Die Frau erhielt - ebenfalls nicht rechtskräftig - 15 Monate Haft, fünf davon unbedingt.