"Terrorunterstützung": Sieben Jahre Haft für islamistischen Prediger
Am späten Nachmittag fällt das Urteil im Grazer IS-Prozess: Der Prediger und drei weitere Angeklagte werden schuldig gesprochen. Drei haben sich demnach als "Vordenker der islamistischen Szene betätigt, zur Unterstützung der Terrorvereinigung aufgerufen und den Verein zum Stützpunkt des IS geformt", wie die Richterin formulierte.
Der Prediger erhält sieben Jahre Haft, zwei weitere Führungsmitglieder des Vereins sechs beziehungsweise fünf Jahre - ein Mann war der stellvertretende Iman, der andere reiste selbst nach Syrien aus. Ein Angeklagter wird nicht wegen des Terrorverdachts verurteilt, aber wegen krimineller Organisation, er kommt mit fünf Monaten bedingt davon.
Zwei weitere Angeklagte werden freigesprochen, der Vereinskassier und der Mann, der dem Verein die Räume vermietete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Politisches Plädoyer
Für den Staatsanwalt war die Sachlage klar. "Der Staat darf nicht hinnehmen, dass auf seinem Gebiet eine andere Rechtspordnung herrscht, die Scharia." Deshalb sei das Urteil gegen die sechs Angeklagten, die er als Islamisten und Dschihadisten einstuft, so wichtig. "Das ist unser Staat, unsere Rechtsordnung", appelliert er in seinem Schlussplädoyer an die Geschworenen im Grazer Straflandesgericht und ist dabei sehr politisch. "Wenn jemand sagt, für ihn gilt die Scharia, dann ist er im falschen Land. Wenn ihm Österreich nicht passt, soll er nach Saudi Arabien gehen."
Die sechs Angeklagten, gebürtige Türken im Alter zwischen 31 und 52 Jahren, die seit Jahrzehnten in Linz leben, waren jedoch während des Verfahrens nicht geständig.
"Überzogen"
Ihre Verteidiger versuchen, die Anklage als überzogen darzustellen und die Rollen ihrer Mandanten klein zu reden. "Im Plädoyer des Staatsanwaltes ist es um nichts anderes gegangen als um das, was jeder weiß: Der IS ist eine Mörderbande", kommentiert einer der vier Anwälte. "Nazis wie Islamisten sind ein widerwärtiges Pack. Aber um das geht es hier nicht. Es geht um die Schuld des Einzelnen, nicht Kollektivschuld."
Die Männer sind die Führungsriege eines Moscheevereins, in dem der Hauptangeklagte zahlreich auftrat: Der Prediger vertrete eine "radikal-islamistische Ideologie", wie Religionsexperte Ednan Aslan von der Uni Wien als Gutachter bewertete.
Der Staatsanwalt ging zum Prozessauftakt am 9. September genauer darauf ein und zitierte aus dem Programm des Mannes: "Töten von Zivilisten und Kindern" habe er ebenso besprochen wie "das Enthaupten eines Menschen mit dem Messer."