Chronik/Österreich

Tiroler "Problemwolf" zum Abschuss freigegeben

Der Tiroler "Problemwolf" mit der Bezeichnung "118MATK" ist nun offiziell zum Abschuss freigegeben. Nachdem ein fünfköpfiges Fachkuratorium die "Entnahme" des Tieres empfohlen hatte und die schwarz-grüne Landesregierung daraufhin eine entsprechende Gefährdungsverordnung erließ, wurde nun der entsprechende Bescheid von Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) unterzeichnet und von der Behörde abgefertigt, teilte das Land in einer Aussendung mit.

Die Abschussgenehmigung gilt für 60 Tage und in zehn Jagdteilgebieten in den Oberländer Gemeinden St. Sigmund, Oetz, Haiming, Silz, Stams und Rietz. "Wir haben höchsten Handlungsbedarf, um weitere ernste Schäden abzuwenden", erklärte Geisler. Der "Problemwolf" halte sich seit etwa vier Monaten in Tirol auf und werde für 53 gerissene und zwei verletzte Schafe verantwortlich gemacht.

Beschwerde kann erhoben werden 

Der Bescheid wird laut Land nunmehr den Jagdausübungsberechtigten und den Jagdschutzorganen in den betreffenden Jagdgebieten zugestellt. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde sei allerdings aberkannt worden.

Heftige Debatten 

Das Thema Wolf sorgt seit langem für heftige Debatten in Tirol. Der Verabschiedung der Gefährdungsverordnung durch die Landesregierung waren Kontroversen zwischen den Koalitionären vorausgegangen. Die Grünen sollen vor ihrer Unterschrift noch ergänzende Klarstellungen und Informationen gefordert haben, die ÖVP pochte dagegen auf eine grüne Zustimmung. Auch im ÖVP-Bauernbund rumorte es zuletzt des Wolfes wegen. Von beständigem Druck von Funktionären auf die Spitze, an der Geisler steht, war die Rede. Viele in der Bauernschaft kritisierten vor allem die mangelnde rechtliche Möglichkeit, die Tiere abzuschießen.

Um eine leichtere Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen, hatte der Landtag im Juli eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen. Konkret wurde das fünfköpfige Fachkuratorium "Wolf-Bär-Luchs" eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es soll unabhängig und weisungsfrei arbeiten.

Die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung dient als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid. Außerdem wurde im Sommer in Tirol beschlossen, das Almgebiet auf seine Tauglichkeit hinsichtlich Herdenschutz zu beurteilen. Es soll kategorisiert und bestimmt werden, wo Herdenschutz möglich ist, wo nur bedingt und wo nicht.