Chronik/Österreich

Telefon-Krankmeldung nur noch für Covid-Verdachtsfälle

Während des Corona-Lockdowns hat eine Sonderregelung ermöglicht, dass Berufstätige sich auch telefonisch von ihrem Hausarzt krankschreiben lassen konnten. Mit Dienstag, 1. September, läuft  dieses Modell, mit dem das Patientenaufkommen und damit das Infektionsrisiko in den Praxen reduziert werden sollte,  eigentlich aus.

Eine „unverantwortliche, bürokratische Schikane“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sah Tirols Ärztekammer-Präsident Artur Wechselberger Montagvormittag im Auslaufen der telefonischen Krankheitsmeldung.

„Irrsinn, genau dann, wenn die Erkältungszeit beginnt“, hatte Max Wudy, Niederösterreichs Hausärztesprecher bereits vor zwei Wochen im KURIER gewarnt.

Last-Minute-Kompromiss

Praktisch in letzter Minute hat die ÖGK Montagnachmittag im Angesicht  steigender Corona-Infektionszahlen einen Kompromiss präsentiert. Demnach soll die telefonische Krankmeldung zumindest für Covid-19-Verdachtsfälle weiter möglich sein.

Die sollen sich zwar weiterhin bei der Gesundheitshotline 1450 melden. Bis zur behördlichen Absonderung bzw. bis zum Vorliegen eines Testergebnisses können die Betroffenen aber in einer Ordination anrufen und nach einer telemedizinischen Abklärung telefonisch krankgeschrieben werden, erklärt die ÖGK.

Alle anderen Patienten müssen aber für eine Krankschreibung nun wieder persönlich von einem Arzt untersucht und krankgeschrieben werden. Das Gesundheitministerium begrüßt, dass zumindest in diesen Fällen die Regelung weiterläuft.

Alle Inhalte anzeigen

Tirols Ärztekammer-Chef Wechselberger stellt das nicht zufrieden: „Das System hat sich bewährt.“ Für ihn ist es nicht nachvollziehbar, warum Patienten mit anderen  Infektionskrankheiten – wie etwa Grippe oder Noroviren – nun wieder zum Hausarzt müssen. Und dort oder auf dem Weg dorthin andere Menschen anstecken können.

Wie lange gilt die Covid-Krankschreibung?

Für die die telefonische Krankschreibung bei Covid-Verdachtsfällen gilt: Bei einem positiven Testergebnis, greift die behördliche Absonderung rückwirkend und ersetzt nach dem Epidemiegesetz die Arbeitsunfähigkeitsmeldung.

Bei einem negativen Testergebnis erlischt die Krankschreibung spätestens nach fünf Arbeitstagen. Ist die betroffene Person aber weiterhin krank, so ist für die Verlängerung der Krankmeldung ein persönlicher Arztbesuch notwendig.