Chronik/Österreich

Spionageverdacht: Gericht lehnt U-Haft für Bundesheer-Oberst ab

Diese Entscheidung wurde mit Spannung erwartet. Der pensionierte Bundesheer-Oberst Martin M. wandert nicht hinter Gitter. "Heute Vormittag hat das Landesgericht Salzburg durch die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin nach Anhörung des Beschuldigten den Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg auf Verhängung der Untersuchungshaft über den festgenommenen Bundesheer-Offizier abgewiesen", heißt es in einer Aussendung.

Und weiter heißt es: "Zwar geht das Landesgericht Salzburg nach der derzeitigen Aktenlage von einem dringenden Tatverdacht in Richtung des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), des Verbrechens des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz) aus. Jedoch liegen die von der Staatsanwaltschaft Salzburg herangezogenen Haftgründe nach Ansicht des Landesgerichtes Salzburg nicht vor." 

Keine Fluchtgefahr

"Fluchtgefahr ist nicht gegeben, weil der Beschuldigte in Österreich sozial bestens integriert ist, seit 1987 einen fixen Wohnsitz im Inland hat und bisher nicht geflüchtet ist, obwohl er bereits seit zwei Monaten Kenntnis von den gegen ihn laufenden Ermittlungen hat", teilt Richter Peter Egger mit. "Um den Haftgrund der Fluchtgefahr vollständig hintanzuhalten, hat das Landesgericht Salzburg den Reisepass des Beschuldigten abgenommen und ihm die Weisung erteilt, sich täglich bei der ihm nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden. Weiters muss er jeden Wohnsitzwechsel sofort dem Landesgericht Salzburg melden."

 

Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr liegt nach Ansicht des Landesgerichtes Salzburg ebenfalls nicht vor, "weil der Aktenlage nach davon auszugehen ist, dass der bereits in Pension befindliche Beschuldigte über keine weiteren geheimen Informationen verfügt, welche er noch weitergeben könnte". Zugleich wurden dem pensionierten Oberst Martin M. "alle technischen Kommunikationsmittel, mit denen er nach dem dringenden Tatverdacht in Kontakt mit einem fremden Geheimdienst stand, abgenommen und polizeilich sichergestellt".

Kurios erscheint folgende Auflage: "Letztlich wurde ihm die Weisung erteilt, jeglichen Kontakt mit fremden Geheimdiensten sowie früheren Kontaktpersonen zu unterlassen, wobei ein Weisungsbruch seine sofortige neuerliche Festnahme zur Folge hätte."

 Die Staatsanwaltschaft Salzburg wird laut Robert Holzleitner nun Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.