Chronik/Österreich

Prozess in Klagenfurt: Betrug bei Verkauf von Lego-Steinen

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag ein 23-jähriger Klagenfurter wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu drei Jahren Haft, davon eines unbedingt, verurteilt worden. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, Kunden, die bei seinem Unternehmen Lego-Teile bestellt hatten, getäuscht zu haben. Im Prozess war von 250 Opfern und 500.000 Euro Schaden die Rede. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Graz warf dem Mann neben schweren gewerbsmäßigen Betrugs auch noch Urkundenfälschung und Begünstigung von Gläubigern vor. Der 23-Jährige soll ab 2019 mit seinem Lego-Shop mehr als 250 Kunden aus dem In- und Ausland getäuscht haben. Dabei sollen aufgenommene Bestellungen falsch oder gar nicht versandt worden sein. In mehreren Fällen wurde Sand anstatt Lego verschickt. Die Waren hatte der Klagenfurter teilweise nicht wie versprochen auf Lager oder versandbereit. Nicht nur die Kunden, auch zwei Zahlungsanbieter seien laut Staatsanwaltschaft durch die durchgeführten Rücküberweisungen zu Schaden gekommen.

Schadenssumme

Trotz einer vorherrschenden finanziellen Schieflage des Unternehmens im Jahr 2019 soll der Angeklagte die Anzahlungen der Kunden weiter investiert haben. Geld soll unter anderem in Einrichtungsgegenstände und private Objekte geflossen sein. Überweisungen von Firmenkonten auf das Privatkonto des Angeklagten wurden ebenfalls nachgewiesen. Von 100.000 der über 520.000 Euro hohen Schadenssumme fehlt noch heute jede Spur. Während dem laufenden Ermittlungsverfahren gründete der Angeklagte eine weitere Firma unter falschen Namen. „Mein Ruf war zu diesem Zeitpunkt schon beschädigt“, so der Klagenfurter.
Der Angeklagte bekannte sich zu den Vorwürfen, bestritt jedoch einen Vorsatz und beteuerte, dass er mit den Anzahlungen und Krediten auch Waren für Kunden eingekauft habe. Mit dem Großteil des Geldes habe er sein Unternehmen retten wollen. Erst ein Jahr später, nachdem ihm bereits die schlechte finanzielle Lage bewusst war, meldete er Konkurs an.

"Ich war verbissen. Ich wollte es auf die Reihe bekommen“, sagte der Angeklagte. „Er hat es verabsäumt, die Notbremse zu ziehen“, argumentierte der Verteidiger. Eine fehlende kaufmännische Ausbildung war für den Verteidiger ein weiterer Grund für das Handeln seines Mandanten.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer verurteilte den Angeklagten schließlich zur teilbedingten Freiheitsstrafe. Weil sich der Angeklagte bereits seit acht Monaten in Untersuchungshaft befunden hatte, wurden die verbliebenen vier Monate als bedingte Haft nachgesehen. Neben der Geldsumme und der Opferanzahl kam der Lego-Verkauf während dem laufenden Ermittlungsverfahren erschwerend hinzu. „Das zeigt nicht von Reue und macht kein gutes Bild“, sagte Richterin Lambauer. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit war das Urteil nicht rechtskräftig. Dem Antrag auf eine sofortige Entlassung aus der U-Haft wurde stattgegeben.