Chronik/Österreich

Polizei kündigt Verkehrsschwerpunkte zu Pfingsten an

Die Polizei überwacht in Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden am Pfingstwochenende vom Freitag, 29. Mai, bis einschließlich Montag, 1. Juni 2020, verstärkt den Reise- und Ausflugsverkehr. Auf Motorradstrecken wird es gezielte Schwerpunkte geben. Gegen Raser und Drängler, Alkohol- und Drogenlenker wird konsequent eingeschritten.

"Ziel der verstärkten Überwachung ist, die Zahl der Unfälle möglichst gering zu halten und eine nachhaltige Verhaltensveränderung bei Verkehrsteilnehmern zu mehr Rücksicht und Verantwortung im Straßenverkehr zu bewirken", sagt Innenminister Karl Nehammer.

Überwacht werden im Auftrag der Verkehrsbehörden neben den Hauptverkehrsrouten auch unfallträchtige Strecken, beliebte Ausflugsstrecken sowie der Nah- und Freizeitverkehr, auch im untergeordneten Straßennetz.

Den Polizistinnen und Polizisten stehen dazu 2.500 Einsatzfahrzeuge, 350 Motorräder, etwa 100 Zivilstreifenfahrzeuge mit Videonachfahreinrichtung, 312 stationäre und mobile Radargeräte (davon 67 auf Laserbasis), 15 Section-Control-Anlagen, 1.247 Lasergeschwindigkeitsmessgeräte, elf Abstandsmess-Systeme, 1.385 Alkomaten und 1.429 Alkohol-Vortestgeräte, 33 Drogen-Vortestgeräte, 75 Mopedprüfstände und 57 Rotlicht-Verkehrsüberwachungsanlagen an Kreuzungen ("Ampelradar") zur Verfügung.

2019 neun Verkehrstote zu Pfingsten

Im vergangenen Jahr wurden am Pfingstwochenende von Freitag bis einschließlich Pfingstmontag bei 470 Verkehrsunfällen mit Personenschaden 586 Menschen verletzt und neun getötet. Im Jahr 2018 wurden acht, im Jahr 2017 sechs, im Jahr 2016 vier und im Jahr 2015 neun Menschen tödlich verletzt.

In den Jahren 2013 und 2016 wurden mit jeweils vier Verkehrstoten das bisher günstigste Ergebnis seit Einführung der Statistik im Bundesministerium für Inneres (1967) verzeichnet. Zum Vergleich dazu mussten am Pfingstwochenende in den bisher schlimmsten Jahren 45 Tote (1979) und 44 Tote (1984) beklagt werden.

Während des Pfingstwochenendes 2019 wurden zudem 60.824 Kraftfahrzeuglenker wegen Überschreitung der höchst zulässigen Geschwindigkeit beanstandet. 446 Fahrzeuglenker wurden wegen Trunkenheit am Steuer angezeigt und 250 Lenkern wurde der Führerschein oder Mopedausweis vorläufig abgenommen.

Polizei appelliert an die Eigenverantwortung

So können Verstöße, etwa bei Geschwindigkeits- und Alkohollimits, nicht nur zu hohen Geldstrafen und Führerscheinentzug führen, sondern bei einem Unfall auch zu großem Leid.

Die Polizei rät deshalb nie über den Verhältnissen zu fahren, denn schon ein kleiner Fahrfehler oder eine kurze Unaufmerksamkeit können einen schweren Unfall auslösen.

Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch den entsprechenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten und beim Überholen kein Risiko einzugehen.