Chronik/Österreich

Infiziert im Kärntner Landtag: Noch keine Entscheidung über Auslieferung

Im Fall einer Kärntner FPÖ-Abgeordneten, die im November wohl Corona-positiv an einer Landtagssitzung teilgenommen hat, gibt es nach wie vor keine Entscheidung über eine Aufhebung ihrer Immunität. Das teilte der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses, Andreas Scherwitzl (SPÖ), am Donnerstag mit. Ein Verfassungsjurist soll nun ein Rechtsgutachten erstellen, das die Frage klären soll, ob die vorgeworfene Handlung durch die Immunität gedeckt ist oder nicht.

Vorsätzliche Gefährdung?

Die Abgeordnete hatte im November, am Tag nach einer Landtagssitzung, bekanntgegeben, dass sie ein SMS erst an diesem Tag gelesen habe, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Sie sei daher wohl infiziert in die Sitzung gekommen. Ob das SMS wirklich vor der Landtagssitzung bei ihr eingelangt war, ließ sich bis zuletzt nicht klären, die Mandatarin erklärte nämlich, das SMS versehentlich gelöscht zu haben. Eine Woche nach der Sitzung waren drei weitere Abgeordnete positiv getestet worden. Die Staatsanwaltschaft hat eine Auslieferung beantragt: Wird die Mandatarin ausgeliefert, so wird wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen Landtagsabgeordnete durchaus ohne Auslieferung ermitteln - allerdings nur dann, wenn die vorgeworfene Tat in keinem Zusammenhang mit der Abgeordneten-Tätigkeit steht. Eine Auslieferung durch den Landtag braucht es, wenn ein solcher Zusammenhang besteht. Und einen solchen Zusammenhang hatte der Ausschuss am Donnerstag festgestellt.

Die Klärung der Frage, ob der Landtag denn auch eine Auslieferung beschließen wird, mache man sich aber nicht leicht, erklärte Scherwitzl im Gespräch mit der APA und lieferte ein Beispiel: "Wenn es im Nationalrat oder im Landtag zum Beispiel zu einer Tätlichkeit zwischen den Abgeordneten kommt, dann ist die Vorgehensweise die, dass ausgeliefert wird. Wie das aber bei dieser vorgeworfenen Handlung ist, ist völlig unklar. Das gilt es jetzt zu beurteilen, was ist gedeckt und was nicht." Und genau das soll nun mit einem Rechtsgutachten eines Verfassungsjuristen geklärt werden. Die Immunität parlamentarischer Abgeordneter sei jedenfalls "eine hohe und verfassungsrechtlich abgesicherte Errungenschaft unserer Demokratie", wie Scherwitzl sagte, "man darf sie genauso wenig leichtfertig aufheben, wie sie dafür missbrauchen, um persönliche Verfehlungen der Ahndung zu entziehen".